Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 254

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Umso verwunderlicher ist es, wenn dann in der Umsetzung nicht das gemacht wird, was auf europäischer Ebene vereinbart wurde, sondern wenn Gold Plating im großen Stil betrieben wird, wenn man also von den europäischen Standards abweicht und in Österreich im Vergleich zu den Nachbarstaaten unterschiedliche Marktbedingungen schafft.

Zu diesem Ziel, die kleinen Anbieter, die kleinen Versorger vor den großen Ketten zu schützen, haben Sie gesagt: Wir führen eine zusätzliche Schutzstufe für Lieferanten mit einem Jahresumsatz von 350 Millionen bis 1 Milliarde Euro ein – aber bitte, bei 350 Mil­lionen ist ein Betrieb doch nicht mehr klein und schutzbedürftig! Das sind ja selbst schon große und marktstarke Unternehmen! Und wenn man dann schaut, wer in diese Gruppe fällt, dann wird man bei der Raiffeisen-Gruppe fündig! Dann ist zufällig die Nieder­österreichmilch, die zu 75 Prozent der Raiffeisen gehört, mit 385 Millionen Umsatz jetzt noch in die schutzwürdige Gruppe aufgenommen worden – so ein Glück aber auch! Da haben Sie hoffentlich von der Raiffeisen ein schönes Dankepaket bekommen, und von der NÖM ein paar Joghurts, damit Sie für die Wohltaten, die Sie diesen haben zukommen lassen, belohnt werden.

Auch sonst sind Kritikpunkte in der Umsetzung, die beispielsweise vom Rechts­anwalts­kammertag oder von der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht worden sind, nicht berücksichtigt worden. Zum Beispiel sind für manche Problemstellungen keine Verjäh­rungsvorschriften vorgesehen. Es sind auch die Verteidigungsrechte eines Käufers nicht vorhanden – man müsste doch für beide Seiten rechtliches Gehör gewährleisten; auch wenn das Gesetz dazu dient, die Kleinen zu schützen, muss man auch der Super­markt­kette zumindest rechtliches Gehör gewährleisten.

Weil da viel Gold Plating enthalten ist, bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der dieses Gesetz wieder auf sein gesundes Maß zurückstutzen soll:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

I. § 5a Abs. 2 Ziffer 6 entfällt.

II. Z 14 lautet:

1. Nach § 11 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Der Titel „Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbe­werbsbedingungen (Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz – FWBG)“, die Abschnitts­bezeichnung und -überschrift des 1. Abschnitts, der 2. Abschnitt, die Abschnitts­bezeich­nung und -überschrift des 3. Abschnitts, § 6 Abs. 1, 3 und 4, § 7 Abs. 2, 2a, 2b und 4, § 9a, § 10, Anhang I und Anhang II jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 6 Abs. 2 tritt mit 1. Mai 2022 in Kraft. Liefervereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundes­gesetzes abgeschlossen wurden, müssen bis zum 1. Mai 2022 mit diesem Bundes­gesetz in Einklang gebracht werden.“

III. Ziffer 10 und 11 des Anhangs I entfallen.

 


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