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Kollege Haubner hat das Betriebliche Testungs-Gesetz gelobt. Wenn Sie das genau anschauen, dann sehen Sie, dass diese betrieblichen Testungen jetzt bis 31.12.2022 verlängert werden, also noch über ein Jahr hinaus. Da frage ich mich: Wenn ab 1. Februar eine Impfpflicht geplant ist, warum dann betriebliches Testen bis Ende 2022? – Das ergibt alles keinen Sinn, und weil die Pandemiebekämpfung dieser Regierung keinen Sinn ergibt, ist es so eigentlich konsequent. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Lercher.)
17.05
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über die Regierungsvorlage (1167 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert wird (1212 d.B.) - TOP 21
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
I. § 5a Abs. 2 Ziffer 6 entfällt.
II. Z 14 lautet:
1. Nach § 11 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Der Titel „Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen (Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz – FWBG)“, die Abschnittsbezeichnung und -überschrift des 1. Abschnitts, der 2. Abschnitt, die Abschnittsbezeichnung und -überschrift des 3. Abschnitts, § 6 Abs. 1, 3 und 4, § 7 Abs. 2, 2a, 2b und 4, § 9a, § 10, Anhang I und Anhang II jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 6 Abs. 2 tritt mit 1. Mai 2022 in Kraft. Liefervereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes abgeschlossen wurden, müssen bis zum 1. Mai 2022 mit diesem Bundesgesetz in Einklang gebracht werden."
III. Ziffer 10 und 11 des Anhangs I entfallen.
Begründung
Die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (2019/633) verfolgt das Ziel, die Position von landwirtschaftlichen Produzenten gegenüber ihren Abnehmern zu stärken, indem u.a. gewisse Geschäftspraktiken verboten werden. Wegen des Kräfte-ungleichgewichts zwischen Produzenten und wenigen, großen Abnehmern, war der Beschluss dieser Richtlinie ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen Wettbewerbs in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Diese Richtlinie wurde unter österreichischer Ratspräsidentschaft 2018 beschlossen. Die damalige und heutige Landwirtschaftsministerin feierte die Einigung und sprach damals in diesem Zusammenhang von der
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