Schaffung klarerer Regeln und gleicher Augenhöhe aller Partner. Die Reduktion der Übererfüllung von unionsrechtlichen Vorgaben, auch als Gold-Plating bezeichnet, findet sich im aktuellen Regierungsprogramm. Die Befolgung dieses Prinzips ist zudem als Meilenstein bzw. Kennzahl in den Zielen des Bundesministeriums für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung enthalten. Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass während gewisse Punkte aus dem Konsultationsverfahren eingebaut wurden, berechtigte Bedenken hinsichtlich jener Teile des Gesetzesvorschlags, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen, jedoch nicht entsprechend angepasst wurden. Die vorgenommenen Änderungen betreffen somit die höheren Schwellenwerte (§5a Abs. 2 Z6) samt damit zusammenhängender Sunset Klausel (§ 11 Abs. 5 letzter Satz), als auch zweier zusätzlicher Verbotsbestimmungen (Z 10 und 11 des Anhang 1). Überschießende Regelungen sorgen für eine weitere Rechtszersplitterung im EU-Binnenmarkt und schaden damit auch der Rechtssicherheit innerhalb der Europäischen Union. Darüber hinaus schaffen diese Mehrkosten und damit eine weitere Belastung der betroffenen Unternehmen. Aus diesen Gründen wird angeregt, die erwähnte Teile des Regierungsvorschlags, die über die EU-Richtlinie hinausgehen, zu streichen.
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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Höfinger. – Bitte.
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch auf das Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung, zur Stärkung des Wettbewerbsrechts Bezug nehmen! Es geht darum, dass Lieferanten, Zulieferer, aber auch Handelsketten in Zukunft auf Augenhöhe tätig sein können.
Es ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der wir gerne nachkommen, denn das soll ja wirklich kleine Produzenten stärken. Wir wissen, wir haben eine gewisse Machtkonzentration des Handels, und da gibt es verschiedene Praktiken, wie man kleinere Erzeuger eben dementsprechend unter Druck setzen kann. Dies wird oft dementiert, aus der Praxis wissen wir aber leider, dass das doch immer wieder vorkommt. In diesem Falle sollen eben auch kleine Produzenten gestärkt werden.
Es geht, um ein paar Beispiele zu nennen, um Zahlungsziele: Es kann doch nicht sein, dass, wer verderbliche Ware liefert, die innerhalb weniger Tage verkauft ist – Obst oder Gemüse –, sein Geld dafür nach 30 Tagen noch immer nicht bekommt. Das sind Grenzen, die wir setzen wollen. Das ist doch logisch, denn alleine, um Gemüse erzeugen zu können, muss man oft ein Jahr vorfinanzieren, und dann kann man sich doch als Lieferant erwarten, dass auch innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird.
Bei nicht verderblichen Waren wollen wir eine Grenze von 60 Tagen setzen, also wirklich praktikable Stufen einführen, und wenn manche meinen, das sei ja gar nicht notwendig, dann sage ich: Das soll uns recht sein! Wenn es aber wirklich einmal vorkommt, dann hat der kleine Produzent etwas in der Hand, womit er sich bei einer ersten Schlichtungs- und Beschwerdestelle melden kann, und dem wird dann nachgegangen. Je weniger wir diese brauchen, umso besser ist es natürlich für alle.
Was die Stärkung des Wettbewerbsrechts insgesamt betrifft, muss es uns doch wichtig sein, dass wir in Zukunft auch heimische Produktion und Versorgung haben. Wie von manchen Vorrednern schon erwähnt: Ja, viele Produzenten sind das letzte Glied in der
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