Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 277

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Die 10 Millionen Euro für Jugendliche und in Armut lebende Menschen sind nichts im Vergleich dazu, dass man mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft einen Rahmen­ver­trag über 180 Millionen Euro abgeschlossen hat und Medienagenturleistungen noch einmal mit 30 Millionen Euro unterlegt. Das ergibt in Summe 210 Millionen Euro einfach nur für Werbung. Da müssen Sie sich selbst fragen, sehr geehrte Damen und Herren, ob dieser Antrag am Ende des Tages nicht lächerlich ist.

Dementsprechend darf ich zur Unterlegung dieser Ausführungen einen Entschließungs­antrag einbringen und verlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geld für die Pflege statt Werbeverträge“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, welche die Rahmenverträge für Regierungs-PR über insgesamt 210 Millionen Euro aufkündigt. Statt in Werbung sollen diese Mittel in einem ersten Schritt zur finan­ziellen Besserstellung von Menschen in allen Pflegeberufen bundesweit investiert wer­den, um eine leistungsgerechte Entlohnung sicherzustellen. Darüber hinaus soll ein Einmal-Bonus von 1.000 Euro für alle in der Corona-Pandemie eingesetzten Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeberufen – unabhängig von ihrem berufsrechtlichen Status – ausbezahlt werden.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ragger, Dr. Belakowitsch, Wurm, Ries, Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend Geld für die Pflege statt Werbeverträge

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2067/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­pfle­gegeldgesetz geändert wird (1235 d.B.) (TOP 27) in der 135. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 15. Dezember 2021

In der Covid-19-Pandemie wurde uns allen wieder bewusst, welch großartige Leistungen für die Gesellschaft Bürgerinnen und Bürger in Pflegeberufen erbringen. Diese Arbeit leisten diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und physischen und psychisch be­lastenden Bedingungen, die nicht ohne weiteres mit anderen Berufsgruppen vergleichbar sind. Beispielsweise wurde das Krankenpflegepersonal in der Hochzeit der pan­de­mi­schen Belastung dazu angehalten, sich doch trotz Infektion auf die Station zu begeben,


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