Die 10 Millionen Euro für Jugendliche und in Armut lebende Menschen sind nichts im Vergleich dazu, dass man mit der Bundesbeschaffungsgesellschaft einen Rahmenvertrag über 180 Millionen Euro abgeschlossen hat und Medienagenturleistungen noch einmal mit 30 Millionen Euro unterlegt. Das ergibt in Summe 210 Millionen Euro einfach nur für Werbung. Da müssen Sie sich selbst fragen, sehr geehrte Damen und Herren, ob dieser Antrag am Ende des Tages nicht lächerlich ist.
Dementsprechend darf ich zur Unterlegung dieser Ausführungen einen Entschließungsantrag einbringen und verlesen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geld für die Pflege statt Werbeverträge“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Rahmenverträge für Regierungs-PR über insgesamt 210 Millionen Euro aufkündigt. Statt in Werbung sollen diese Mittel in einem ersten Schritt zur finanziellen Besserstellung von Menschen in allen Pflegeberufen bundesweit investiert werden, um eine leistungsgerechte Entlohnung sicherzustellen. Darüber hinaus soll ein Einmal-Bonus von 1.000 Euro für alle in der Corona-Pandemie eingesetzten Mitarbeitern in Gesundheits- und Pflegeberufen – unabhängig von ihrem berufsrechtlichen Status – ausbezahlt werden.“
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Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.09
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Ragger, Dr. Belakowitsch, Wurm, Ries, Mag. Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Geld für die Pflege statt Werbeverträge
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2067/A der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (1235 d.B.) (TOP 27) in der 135. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 15. Dezember 2021
In der Covid-19-Pandemie wurde uns allen wieder bewusst, welch großartige Leistungen für die Gesellschaft Bürgerinnen und Bürger in Pflegeberufen erbringen. Diese Arbeit leisten diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und physischen und psychisch belastenden Bedingungen, die nicht ohne weiteres mit anderen Berufsgruppen vergleichbar sind. Beispielsweise wurde das Krankenpflegepersonal in der Hochzeit der pandemischen Belastung dazu angehalten, sich doch trotz Infektion auf die Station zu begeben,
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