Seit den irrsinnigen Pensionsbeschlüssen von 2019 aber ist das Sonderruhegeld endgültig unfinanzierbar. Laut Budgetvoranschlag sinkt die Beitragsdeckung 2020 sogar auf mickrige 58 Prozent. Darum braucht es heute dieses neue Gesetz, damit weiterhin gegen die Sonderruhegeldregelung verstoßen werden kann, die eine Erhöhung des Sonderruhegeldbeitragssatzes vorsehen würde, um zumindest eine 75-prozentige Beitragsdeckung zu erreichen. Dass in diesem Fall wieder nur wir NEOS für die Folgegenerationen und jene Menschen, die mit dem Regelpensionsantrittsalter in Pension gehen, eintreten, ist sehr schade.
Dass die Mutterschutzregelungen aus dem ASVG ins GSVG und BSVG übernommen werden, ist grundsätzlich gut, dagegen ist nichts einzuwenden. Die ÖVP schafft es aber leider immer wieder, in jede BSVG-Novelle ein Bauerngeschenk einzubauen: Moment, Weihnachten steht vor der Tür! In diesem Fall bauen ÖVP und Grüne eine Verordnungsermächtigung für die Bauernunfallrentenabfindungsregelungen ein. Mit diesen Verordnungsermächtigungen wird nicht nur das Parlament umgangen, sondern damit wird auch die Grundlage für bäuerliche Hinterzimmerdeals geschaffen. Aber gut, die Pandemie hat ja die ÖVP und die Grünen auf den Geschmack für Verordnungsermächtigungen gebracht. Damit muss man sich keinen lästigen Parlamentsdebatten mehr stellen.
Dem Antrag in TOP 26 stimmen wir zu, aber ich möchte eines zu bedenken geben: Österreich gehört zu jenen Ländern der Europäischen Union, die am meisten für den sozialen Schutz ausgeben. In Nichtkrisenzeiten belaufen sich die Ausgaben dafür auf 30 Prozent des BIP. Ein System der sozialen Sicherheit soll speziell in Krisenzeiten Menschen vor Armut schützen, doch anscheinend kann unser System diesen Ansprüchen nicht gerecht werden. Deshalb wäre es essenziell, nach der Coronakrise über ein einheitliches, einfacheres System der sozialen Absicherung zu diskutieren. Mehr Geld für die gleichen Maßnahmen schützt nicht vor Armut. Deshalb braucht es ein treffsicheres, effektives und unbürokratisches soziales Netz. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)
18.06
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Christian Ragger zu Wort. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Ich darf zum Tagesordnungspunkt 26, zur Armutsbekämpfung, ein paar ausführende Worte hinzufügen, insbesondere weil man doch das Budget so angesetzt hat, dass man jetzt einen Erhöhungsbeitrag von 10 Millionen Euro mittels eines gemeinsamen Antrages der Grünen und der ÖVP eingebracht hat.
Ich möchte das Augenmerk darauf legen, dass diese 10 Millionen Euro für Projekte im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit beziehungsweise der Notsituationen von Jugendlichen und Kindern im Grunde genommen ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Das sieht man, wenn man andere Zahlen bedenkt, zum Beispiel dass eine Frau mit einer Diplomausbildung nach 30 Jahren Berufserfahrung 1770 Euro bekommt. Seit Monaten beziehungsweise jetzt schon seit fast einem Jahr sichert diese Regierung, sowohl die Grünen als auch die ÖVP, zu, dass der Coronafünfhunderter ausbezahlt wird. Das passiert nicht, aber man macht auf der anderen Seite Meter, indem man sich halt dementsprechend wohlgesinnt mit der Werbewirtschaft geeinigt hat und sich im Grunde genommen dort einen fetten Vertrag gesichert hat, sodass man in aller Form glänzen und sich präsentieren kann.
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