„Vollziehung
§ 8. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes ist – mit Ausnahme des § 5d – der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut. Mit der Vollziehung des § 5d ist der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.“
5. Dem § 9 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die §§ 5c, 5d, 6, 7 und 8 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/202x treten mit dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.““
Begründung
Dem Sozialminister sollen weitere 22 Millionen Euro angesichts der pandemiebedingten anhaltenden Entwicklungen steigender Lebenshaltungskosten zur Verfügung gestellt werden. Mit einer weiteren Zuwendung in Höhe von mindestens 150 Euro soll ein Ausgleich für die Teuerungen für Mindestsicherungs- oder Sozialhilfehaushalte geschaffen werden. Nachdem diese zu einem beträchtlichen Teil auf steigende Heizkosten zurückzuführen sind, erscheint es gerechtfertigt, die Zuwendung nach § 5c als Leistung im Sinne des § 7 Abs. 4 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) einzuordnen.
Sozial bedürftige Studierende, die einen günstigen Studienerfolg vorweisen, haben Anspruch auf Studienbeihilfe, wenn sie an einer österreichischen postsekundären Einrichtung studieren; betreiben sie das gesamte Studium an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, können sie ein Mobilitätsstipendium erhalten. Dies betraf zuletzt insgesamt 46.000 Personen. Auch diese Gruppe sozial Bedürftiger soll eine zusätzliche Unterstützung erhalten.
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Präsidentin Doris Bures: Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und meiner Information nach auch an alle Abgeordneten verteilt. Wenn das so ist, dann steht er auch mit in Verhandlung.
Bitte, Frau Abgeordnete Fiedler, Sie gelangen zu Wort.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Bei den nächsten Tagesordnungspunkten sind wieder einige saure Drops dabei: Geschenke für die Klientel der ÖVP; auch die SPÖ darf sich freuen. Die Folgegenerationen und die Allgemeinheit, die diese Geschenke finanzieren müssen, sind den Altparteien wieder einmal egal.
Wer in Österreich einer Tätigkeit mit Nachtschwerarbeit nachgeht, bekommt nicht nur Nachtzuschläge für diese Arbeit, sondern hat auch die Möglichkeit – Frauen mit 52 und Männer mit 57 –, in Frühpension zu gehen, seit 2020 sogar abschlagsfrei. Dass so ein System ohne flankierende Maßnahmen nicht finanzierbar ist und dass die enormen Kosten dafür auf die Allgemeinheit aufgeteilt werden müssen, ist natürlich klar. Darum sieht das Gesetz vor, dass bei Nachtschwerarbeit ein Sonderbeitragssatz eingehoben werden muss, damit für das Sonderruhegeld zumindest 75 Prozent Beitragsdeckung vorliegen.
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