Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 287

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Abschließend appelliere ich noch einmal an ÖVP und Grüne, unserem Abänderungs­antrag für eine Deckelung der Erhöhungen der Luxuspensionen mit maximal 66 Euro zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2068/A der Ab­geordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1237 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 759 Abs. 8 lautet wie folgt:

„(8) (Verfassungsbestimmung) Die Anpassung für das Kalenderjahr 2022 von Leistun­gen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind, darf die Erhöhung nach Abs.1, maximal aber 66 Euro unter Heranziehung des Gesamt­pensionseinkommens (Abs. 2) nicht überschreiten. Umfasst sind jedenfalls jene auf landesgesetzlichen Regelungen basierenden Leistungen, für die nach § 10 Abs. 6 BezBegrBVG, BGBl. I Nr. 64/1997, eine Befugnis zur Festlegung eines Sicherungs­beitrages besteht.“

Begründung:

Die Anpassungsregelung für Sonderpensionen ist unzureichend. Sie bedeutet z.B. bei einem Gesamtpensionseinkommen von 10.000 Euro eine Erhöhung von 180 Euro.

Für den männlichen ASVG-Durchschnitts-Pensionisten (rund 1.800 Euro) oder für die weibliche ASVG-Durchschnitts-Pensionistin (rund 1.100 Euro) beträgt die Pensions­erhöhung rund 28 Euro. Derartige Verwerfungen sind nicht akzeptabel!

Die Erhöhung der ASVG-Höchstpension von rund 3.650 Euro beträgt 65,70 Euro. Die Erhöhung der Pensionen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz muss daher mit einem Fixbetrag in Höhe der maximalen Erhöhung im ASVG, also mit maximal 66 Euro festgelegt werden.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markus Koza. – Bitte.


18.39.45

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag schon in der letzten Plenarsitzung ansatzweise diskutiert, und ich habe bereits damals erläutert,


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite