welche Problemlage wir dabei sehen. Es ist tatsächlich so, dass der Gesetzgeber an sich die Verpflichtung hat, Pensionen – unter Anführungszeichen – „werthaltig“ zu erhalten. Deswegen gibt es die Regelung, dass Pensionen jährlich mit dem entsprechenden Anpassungsfaktor, de facto mit der Inflation, angepasst und erhöht werden. Über mehrere Jahre hindurch haben wir immer wieder Maßnahmen gesetzt, durch die niedrige Einkommen stärker als hohe Einkommen erhöht worden sind und mit denen wir auch Deckel eingezogen haben. Ich finde das auch wirklich vollkommen in Ordnung. Mein Mitleid mit Pensionisten mit Sonderpensionen, die weniger als 1,8 Prozent beziehungsweise die jeweilige Inflation erhalten, hält sich ausgesprochen in Grenzen.
Ich bin auch für eine Begrenzung der Sonderpensionen. Wir müssen uns unter Umständen andere Maßnahmen überlegen, aber das Problem dabei ist, dass irgendwann einmal eine gewisse Grenze erreicht ist und die Pensionen dermaßen an Wert verlieren – diese Grenze scheint jetzt erreicht zu sein, wir haben die entsprechenden Zahlen aus dem Sozialministerium –, dass wir diese Werthaltung einfach durchführen müssen, damit wir nicht Probleme mit der Verfassung, mit Eigentumsrechten, mit Versicherungsrechten, mit Versicherungsansprüchen bekommen.
Deswegen sind wir auch dieses Jahr dafür, dass wir diese 1,8 Prozent auch jenen Pensionisten geben, die – unter Anführungszeichen – „Sonderpensionen“ beziehungsweise auch Mehrfachpensionen haben, denn auch das ist ein wesentlicher Punkt: Es kann nicht sein, dass mehrere niedrige Pensionen, die man bezieht, unter Umständen mehr erhöht werden als eine Pension, die die gleiche Höhe erreicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegt an Ihnen, ob es eine Begrenzung der Pensionserhöhung von maximal 1,8 Prozent gibt oder ob unter Umständen Pensionen teilweise weiter erhöht werden. Wir sehen diese verfassungsrechtlichen Probleme, andere sehen sie offensichtlich nicht. Ich ersuche dennoch um Unterstützung für diesen Antrag.
Erlauben Sie mir, noch eines anzusprechen: Es wird immer wieder gesagt – auch von Kollegen Beppo Muchitsch ist es jetzt wieder gekommen –, dass die Pensionserhöhungen, die wir gemacht haben, angeblich zu niedrig wären. Interessanterweise hat ausgerechnet die Gemeinde Wien, 14 Tage bevor wir hier im Parlament den Pensionsbeschluss gefällt haben, diesen Pensionsbeschluss bereits im Wiener Landtag vorweggenommen. Ich gehe nicht davon aus, dass das sozialdemokratisch regierte Wien einen unsozialen Pensionsbeschluss fassen würde, darum kann er so schlecht wohl nicht gewesen sein. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
18.42
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehgeräten, wenn Sie jetzt nicht mehr mitkommen, worum es hier eigentlich geht: Es geht darum, dass Großpensionen, also Pensionen in der Höhe von mehreren Tausend Euro, auch mit 1,8 Prozent erhöht werden sollen. Genau denselben Beschluss hat diese Bundesregierung betreffend Pensionen von 1 300 Euro brutto gefasst. Man muss sich da also schon auch die Wertigkeit ein bisschen vergegenwärtigen. Die Bundesregierung und die Abgeordneten der Regierungsparteien sprechen bei 1 300 Euro von großen Pensionen, die gesetzeskonform – das möchte ich schon sagen – mit 1,8 Prozent erhöht werden; das Ganze aber vor dem Hintergrund einer Inflationsrate, die Monat für Monat steigt.
Wir sind in einem sehr, sehr kalten Winter, die Energiekosten explodieren, doch das scheint in dieser Bundesregierung offensichtlich niemanden zu berühren. Es ist offensichtlich
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