Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 292

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dann entschuldige ich mich, wenn ich Ihren Namen falsch ausgesprochen habe. (Heiter­keit und Beifall bei den Grünen.)

Es ist also Ihr gesamtändernder Abänderungsantrag, der jetzt zur Abstimmung steht. Ich werde daher über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändern­den Abänderungsantrages abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1231 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungs­antrages der Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1235 der Beilagen.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ein­stimmig angenommen.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geld für die Pflege statt Werbe­verträge“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Damit gelangen wir nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geän­dert wird, in 1237 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht. (Abg. Bayr – in Richtung der sich wieder setzenden Abge­ordneten der ÖVP –: Mut kann man nicht kaufen!)

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag eine Verfas­sungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten ausdrücklich fest.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­an­trag betreffend § 759 Abs. 8 eingebracht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein zu­stimmendes Zeichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da bei dieser Abstimmung gemäß Verfassung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, es ein paar Entschuldigungen gibt und auch


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