dann entschuldige ich mich, wenn ich Ihren Namen falsch ausgesprochen habe. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)
Es ist also Ihr gesamtändernder Abänderungsantrag, der jetzt zur Abstimmung steht. Ich werde daher über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages abstimmen lassen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1231 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1235 der Beilagen.
Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Geld für die Pflege statt Werbeverträge“.
Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Damit gelangen wir nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, in 1237 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. (Abg. Bayr – in Richtung der sich wieder setzenden Abgeordneten der ÖVP –: Mut kann man nicht kaufen!)
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag eine Verfassungsbestimmung enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten ausdrücklich fest.
Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 759 Abs. 8 eingebracht.
Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da bei dieser Abstimmung gemäß Verfassung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, es ein paar Entschuldigungen gibt und auch
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