„Der Bundesminister für Inneres wird aus gegebenem Anlass daher aufgefordert, den Schutz der Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenanstalten, Spitälern, Impf- und Teststraßen, sowie anderen Gesundheitseinrichtungen, sicherzustellen, damit das dort beschäftigte Personal seinen verantwortungsvollen und lebenserhaltenden Aufgaben ungestört im Interesse der Patientinnen und Patienten und der öffentlichen Gesundheit nachkommen kann und die Zu- und Abfahrt zu diesen Einrichtungen nicht behindert wird.“
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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.28
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch, Mahrer, Bürstmayr
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Schutz der Krankenanstalten – Schutz des Gesundheitspersonals – Schutz der Patienten und Patientinnen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (1268 d.B.)
Wir beschließen heute die Verlängerung von geltenden berufsrechtlichen Sonderbestimmungen für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, weil es an Pflegepersonal mangelt und diese Personen dringend gebraucht werden.
Gleichzeitig kam es in der letzten Zeit zu verabscheuungswürdigen Bildern: Impfskeptiker und Corona-Leugner versammelten sich vor Krankenanstalten, Spitälern, Test- und Impfstraßen und bedrohten das dort arbeitende Personal. Gerade diese Gruppe, die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegerinnen und Pfleger und die übrigen Bediensteten dieser Einrichtungen leisten seit Beginn der Pandemie Unmenschliches. Neben der Betreuung von Personen, die an Corona erkrankt sind und die Intensivstationen massiv belasten, versuchen sie den normalen Betrieb im Dienste der Gesundheit und des Lebens der Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Es ist für den gesamtgesellschaftlichen Konsens äußerst schädlich, gefährdet das öffentliche Wohl und muss daher unter Einhaltung aller Grundrechte im Interesse der Patientinnen und Patienten, aber auch des dort tätigen Personals verhindert werden. Beispielshaft der untenstehende Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten:
"Oberösterreichische Nachrichten" vom 20.11.2021 Seite: 37
Ressort: Oberösterreich
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