Ich darf zuerst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 3 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, wird um ein dementsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist die Einstimmigkeit.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung – mit dem gleichen Stimmverhalten – einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Mahrer, Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz der Krankenanstalten – Schutz des Gesundheitspersonals – Schutz der Patienten und Patientinnen“.
Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen; bei der FPÖ ein unterschiedliches Stimmverhalten. (223/E)
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1269 der Beilagen. (Unruhe im Saal.) – Darf ich um Aufmerksamkeit bitten, damit sich jeder auch darauf vorbereiten kann, wofür er abstimmt oder nicht abstimmt. (Heiterkeit bei den NEOS.)
Tagesordnungspunkt 32: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1269 der Beilagen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung. – Gleiches Stimmverhalten, auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Tagesordnungspunkt 33: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, in 1270 der Beilagen.
Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich darf daher über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages abstimmen lassen.
Die Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1270 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
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