Diese Normen werden von Austrian Standards entworfen, und in früheren Jahren war es so, dass Verbraucherinteressen zu kurz gekommen sind – no na, denn bei diesem Institut wurden vor allem Wirtschaftsangelegenheiten berücksichtigt. Durch die Etablierung des Verbraucherrates ist es gelungen, dass auch Verbraucherinteressen berücksichtigt werden.
Da fragt man sich: Ist das denn so wichtig? Es geht dabei doch darum, dass der Stand der Technik geklärt wird, und Normen sind unverbindlich und betreffen technische Details! – Aber so ist es nicht. Normen können für verbindlich erklärt werden. Viele von euch haben Kinder oder Freunde, die Kinder haben, oder Enkelkinder und schenken gerne Spielzeug, zum Beispiel in der Weihnachtszeit, und da hat Franz Fiala, der derzeit die Stelle betreut und nächstes Jahr in Pension geht, etwas geschafft, worauf er stolz sein kann und wozu ich ihm heute hier gratulieren möchte: Er hat es geschafft, dass die EU jetzt eine Bestimmung gemacht hat, dass Anilin – das klingt fast so wie Vanillin, aber Anilin ist in Spielzeug enthalten, ist krebserregend, ist sehr giftig –, dass dieses Material in Kleinkinderspielzeug nicht mehr verwendet werden darf, und auch unser Ministerium ist drauf und dran, da eine entsprechende Regelung zu finden. Daher an dieser Stelle ein Danke an den Verbraucherrat!
Die Bestimmung zum Kinderspielzeug muss bis 4. Dezember umgesetzt werden. Aber nur um zu zeigen, wie mühsam sich das Eichhörnchen ernährt: Bereits 2016 hat der Verbraucherrat das eingemeldet. Das heißt, es ist ganz wichtig, dass VerbraucherInneninteressen bei der Normung Berücksichtigung finden und noch mehr Berücksichtigung finden. Es wird daher eine Fachstelle für Normung eingerichtet, damit Verbraucherinteressen noch besser berücksichtigt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. (Abg. Wurm spricht mit Abgeordneten der ÖVP.) – Herr Abgeordneter Wurm? Nicht? Schon noch? (Abg. Wurm eilt zum Rednerpult.) – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Das, was jetzt vorliegt, ist, was den Konsumentenschutz bei finanziellen Problemen anbelangt, die Unterkante, es ist, wie gewohnt, ein Minimalprogramm von ÖVP und Grünen.
Wir haben gefordert – so wie es nach dem ersten Lockdown, nach der ersten Krise Bestand war, und ich bin ein bisschen enttäuscht, dass die Sozialdemokratie sich da so leicht über den Tisch ziehen lässt –, dass Konsumenten und Kleinstunternehmer betreffend ihre Kreditrückzahlungen wirklich geschützt sind, und zwar gesetzlich geschützt sind, wenn sie aufgrund der Coronamaßnahmen in Schwierigkeiten kommen. Das ist leider, wie wir alle oder hoffentlich die meisten wissen, mit Ende Februar dieses Jahres ausgelaufen. Damit hängen in Österreich Kleinstunternehmer – und die ÖVP sollte wissen, dass das fast 90 Prozent aller Unternehmer sind – in der Luft, wenn es Liquiditätsprobleme gibt, und selbstverständlich auch alle Einwohner Österreichs im Privatbereich, die durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit in der Coronakrise zu leiden haben.
Noch einmal: Wir hätten gerne gehabt, aber da waren wir chancenlos, dass diese Menschen auch einen Schutz haben und nicht den Banken ausgeliefert sind, solange die Krise – in Ihrem Sprachgebrauch quasi – anhält. Das wurde nicht erreicht. Dieser ominöse Schutzschirm einer Behörde wird, glaube ich, den Menschen nicht wirklich helfen. Wir nehmen das zur Kenntnis. Wir werden weiterkämpfen. Vielleicht kann man im neuen Jahr etwas Besseres erreichen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.01
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