Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 346

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Anlaufstelle für diejenigen, die nicht diese Hilfestellung haben, wie sie die Banken haben, denen Sie 2008 alles gegeben haben, damit sie nicht in diese Situation kommen. Diese Anlaufstelle haben wir heute auch am Programm, und meine Fraktion sieht sich durch­aus in der Lage, diesen Menschen eine Hilfestellung zu geben.

Heute machen die Regierungsparteien Folgendes: Sie sagen, wir machen eine „Erst­anlaufstelle Zahlungsverzug“. Im Prinzip ist das der gleiche Antrag, den wir gestellt haben, und ich bin stolz darauf, dass uns gerade heute, am 15.12. – jenem Tag, bis zu dem laut unserer Forderung der Herr Bundesminister spätestens einen Gesetzentwurf, der die Einrichtung einer solchen Ombudsstelle vorsieht, vorlegen soll –, Ihr Antrag, ein Antrag der Regierungsparteien, vorliegt. Darauf sind wir stolz. (Beifall bei der SPÖ.)

Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP! Peter Weidinger als Konsumentenschutz­sprecher hat mich angesprochen, hat gesagt, wir sollen kommunizieren, wir können uns austauschen, es sind gute Ideen dabei. Ich habe gesagt: Ja, das machen wir.

Im Prinzip habt ihr unseren Antrag im Wesentlichen übernommen. Es ist nicht viel Neues drinnen. Ich hätte mich gefreut – und ich bin dabei nicht eitel –, wenn ihr uns gesagt hättet, das machen wir gemeinsam, wie es auch in anderen Bereichen der Fall ist. Es ist leider nicht passiert.

Wir haben aber bei den neun weiteren Punkten auch noch andere Chancen, gemeinsam im Interesse dieser Schuldnerinnen und Schuldner, die aus ihrer Situation nicht mehr herauskönnen, vorzugehen.

Ich biete Ihnen – aus einem Anlassfall – an, dass wir betreffend den Inkassobereich einen gemeinsamen Antrag stellen. Es gibt einen konkreten Fall: Ein 21-jähriger Maler ist in eine Internetschuldenfalle geraten, es besteht gegen ihn aufgrund einer Betrugs­ge­schichte eine Nachtragsforderung von 7 000 Euro. Gegen ihn wird Exekution geführt, und es sind nicht nur die 7 000 Euro an Kapitalforderung da, sondern zusätzlich noch eine Inkasso­gebühr von 650 Euro sowie, nach fünf Monaten, Zinsen und weitere Kosten im Ausmaß von insgesamt 11 000 Euro.

Lieber Kollege Weidinger! Da würde ich mir erwarten, dass wir gemeinsam, wie bereits besprochen, einen Antrag machen, in dem wir sagen, es gibt bei Inkassogebühren pauschalierte Summen, denn wir wollen nicht, dass die Inkassobüros, egal, ob sie von Banken oder selbstständig betrieben werden, zukünftig diese Wuchergeschichten machen.

Mit der SPÖ ist kein Wucher zu machen. Wir wollen, dass die Konsumenten und Kon­sumentinnen – genauso wie die Banken 2008 – in dieser Pandemie gerettet werden, vor allem weil sie unverschuldet in diese Situation gekommen sind, und wir wollen auch, dass dieser Schuldnerschutzschirm gemeinsam aufgespannt wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

21.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.


21.56.38

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesen Punkten geht es um zwei Anträge, die wir erfolgreich im Konsumentenschutzausschuss besprochen haben.

Auf der einen Seite geht es um die Fachstelle für Normung. Das klingt so trocken. Nor­mung, Verbraucherrat, wofür brauchen wir das? – Unser ganzes Leben besteht aus Normen: Egal, ob wir mit dem Fahrrad hierher fahren, ob wir mit dem Auto hierher fahren, ob wir eine Brille brauchen, ob wir eine Maske tragen, überall gibt es Normen.

 


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