Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 8954/J bis 8976/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds und über die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung ab dem Jahr 2022 (Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG) erlassen sowie das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1290 d.B.)
Finanzausschuss:
Klimabonusgesetz – KliBG (1292 d.B.)
Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I (1293 d.B.)
Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil III – ÖkoStRefG 2022 Teil III (1294 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Umweltförderungsgesetz, das Pflegefondsgesetz, das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden (1295 d.B.)
Gesundheitsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Gentechnikgesetz geändert werden (1289 d.B.)
Justizausschuss:
Zivilverfahrens-Novelle 2021 – ZVN 2021 (1291 d.B.)
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Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 2 und 3, 9 bis 14, 15 bis 18, 19 und 20, 21 bis 24, 25 bis 27, 28 und 29, 35 und 36, 39 bis 41, 42 bis 44 sowie 46 bis 48 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es wurde Konsens über eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ erzielt. Es entfallen auf die ÖVP 176, auf die SPÖ 122, auf die FPÖ 99, auf die Grünen 90 und auf die NEOS 72 Minuten. Gemäß § 57 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung für die Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 36 Minuten, die Debattenredezeit 5 Minuten.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer für die eben dargestellten Redezeiten ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.