14.29
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Pandemie ist nicht vorbei. Unsere Gastronomiebetriebe wissen heute noch nicht, wie sie in wenigen Tagen den Betrieb zu Silvester gestalten sollen. Sie wissen nicht, ob sie dann möglicherweise mithilfe der Polizei die Gäste um 22 Uhr oder 23 Uhr aus dem Haus befördern müssen (Abg. Loacker: Weiß die Regierung auch noch nicht!) – weil es die Regierung auch nicht weiß.
Wir stehen derzeit kurz vor einer Coronawelle, entgegen manchen Schwurbleraussagen wie der des Herrn Westenthaler bei „Fellner! Live“, dass in Südafrika angeblich die Infektionsrate zurückginge: In Südafrika wurden gestern die höchste Zahl an Neuinfektionen seit Beginn der Pandemie gemeldet. Wir hören aus Großbritannien, dass sich dort die Zahl der Fälle innerhalb von zwei Tagen verdoppelt. Wir befinden uns also in einer kurzen Atempause, wie die Experten sagen, und wir müssen damit rechnen, dass weitere Lockdowns kommen.
Was macht die Regierung in dieser Situation? – Ich bleibe bei der Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomen. Als eine Hilfsmaßnahme hat dieses Haus voriges Jahr beschlossen, dass temporär für die Dauer der Pandemie der Steuersatz auf 5 Prozent gesenkt wird. Wir waren damals sogar skeptisch, weil es in Deutschland unter der damaligen Regierung Merkel noch eine Regelung gab, bei der man darauf geschaut hat, dass das auch in den Preisen weitergegeben wird, damit Konsumentinnen und Konsumenten mehr konsumieren können und damit das Wiederauferstehen nach dem Lockdown leichter fällt. Super!
Und was passiert jetzt? – Jetzt läuft diese Regelung am 31. Dezember einfach aus. Ich stelle daher den Antrag, das abzuändern, und wir haben diesen Antrag auch schriftlich eingebracht, nämlich dass in Artikel 3, Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 – das alles betrifft jetzt 1185 der Beilagen, den Antrag von Kopf und Schwarz –, in der Ziffer 4a in § 28 Abs. 52 Z 1 ...
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich darf Sie bitten, den Text genauso zu verlesen, wie er im Antrag vorgesehen ist. Das ist leider in der Geschäftsordnung so festgelegt.
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (fortsetzend):
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs zitierte Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) wird die Novellierungsanordnung Ziffer 4a zu Ziffer 4b und davor wird folgende neue Ziffer 4a eingefügt:
„4a. § 28 Abs. 52 Z 1 und Z 2 werden jeweils die Wortfolgen „1. Jänner 2022“ durch die Wortfolgen „1. Jänner 2023“ ersetzt.“
*****
Jetzt besprechen wir das mit der ehemaligen Wirtschaftspartei ÖVP. Wenn Sie mir schon nicht glauben, hilft es vielleicht, einmal einfach die Zeitung aufzuschlagen. Gestern, am 15.12., stand im „Kurier“, ein gewisser Mario Pulker – er ist nicht unbekannt; er ist nämlich in der Wirtschaftskammerorganisation der Spartenvorsitzende für diesen Bereich – fordert mit aller Klarheit, dass die Umsatzsteuersenkung auf 5 Prozent beibehalten wird.
Die Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft – da haben wir den früheren Spartenobmann Gabriel Obernosterer bei uns sitzen –, schickt heute ganz offiziell einen Ratschlag aus, wie man bei meinem Antrag, den ich gerade gestellt habe, stimmen soll: Wir möchten Sie um Ihr Ja bei dieser Abstimmung bitten. – Was ist mit der ÖVP? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Was ist da passiert? Gab es da eine Gehirnwäsche, als Sebastian Kurz und seine Truppe eingetroffen sind? Was ist da passiert? (Abg. Loacker: Ja, da müssen Sie 5 Prozent für die Bauern beantragen! Dann stimmen sie zu! – Abg. Steinacker: Was sind das für Ausdrücke? ...!) Wie kann es sein, dass Sie da mit Nein stimmen, wenn Ihnen Ihre eigenen ÖVP-Funktionäre klar sagen, was richtig ist? Wie kann das sein?
Vielleicht kann die Erkenntnis – wir haben ja noch ein paar Minuten, weil erst nach Tagesordnungspunkt 30 abgestimmt wird – auch bei den Wirtschaftsbundabgeordneten so weit reifen, dass da mit Ja und nicht mit Nein zu stimmen ist. Vielleicht schafft ihr das, liebe Freunde. Ihr braucht euch ja nicht als ehemalige Wirtschaftspartei einzuzementieren, sondern ihr könnt versuchen, mit dem mittlerweile dritten Bundeskanzler Nehammer auf die Spur, Wirtschaftspartei zu sein, zurückzufinden. Das ist ja nicht so schwierig. Dazu müsst ihr einfach meinem Abänderungsantrag zustimmen. Vielleicht schafft ihr das noch. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.34
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2080/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Finanzstrafgesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Alkoholsteuergesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das COVID-19-Zweckzuschussgesetz und das Pflegefondsgesetz geändert werden (1185 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs zitierte Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994) wird die Novellierungsanordnung Ziffer 4a zu Ziffer 4b und davor wird folgende neue Ziffer 4a eingefügt:
„4a. § 28 Abs. 52 Z 1 und Z 2 werden jeweils die Wortfolgen „1. Jänner 2022“ durch die Wortfolgen „1. Jänner 2023“ ersetzt.“
Begründung
Bereits im Juni 2020 wurde eine Senkung der begünstigten Steuersätze für die von den durch die Lockdowns in der Corona-Pandemie stark betroffene Gastronomie (inkls. vergleichbare landwirtschaftliche Umsätze), die Kulturbranche (künstlerische Tätigkeit, Theater, Kino) sowie den Publikationsbereich beschlossen. Der Zeitraum bis Ende des Jahres 2021 war allerdings zu optimistisch, die Begünstigungen würde daher per 31.12.2021 auslaufen. Da die Covid-19-Pandemie immer noch nicht überwunden ist, soll diese Begünstigung des 5%-Steuersatzes um ein Jahr bis Ende 2022 erstreckt werden (im Weiteren siehe die Erläuterungen zum seinerzeitigen Antrag 772/A vom 18.6.2020 unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00722/index.shtml)