19.01

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Es wäre halt schön, wenn Frau Kucharowits ein bisschen die Perspektive hätte, was tatsächlich in dem Gesetz steht.

Lassen Sie mich am Anfang so viel sagen: Es nimmt schon Wunder, dass die Gewerk­schaft für die Abschaffung des Kollektivvertrags im Bereich der Kunst und Kultur ist. (Zwischenruf der Abg. Kucharowits.) – Österreich ist das einzige Land, das diesen Kol­lektivvertrag hat. Sie wissen, dass es dieses Begehr gegeben hat: Wir wollen die Direkt­vergütung und dafür geben wir den KV auf! Ich meine, das muss man sich einmal vor­stellen, dass eine Gewerkschaft das ernsthaft verlangt. Ich wüsste kein anderes Land auf der Welt, wo das so ist. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Sie wissen aus dem Hearing, dass das in Deutschland mit der Direktvergütung über­haupt nicht funktioniert. Und es ist natürlich überhaupt nicht so, dass die Künstler nichts kriegen, ganz im Gegenteil, durch den Kollektivvertrag und gerade im Filmbereich ist abgesichert, dass sie etwas kriegen.

Ja, es wäre schön, wenn wir den Direktvergüter hätten, aber das haben wir nicht. Immer zu sagen, die Künstler und Künstlerinnen sind die Einzigen, die nichts kriegen, und gleichzeitig zu sagen, es wird ungerecht verteilt, das geht sich nicht aus. Entweder man kriegt nichts, und wenn man nichts kriegt, kann man auch nichts verteilen, oder man kriegt doch etwas und es wird ungerecht verteilt.

Frau Kucharowits, es wäre also gut, wenn Sie sich Ihre Argumentation wirklich überlegen würden und genau lesen würden, was in dem Gesetz steht. Diese Umsetzung ist natür­lich höchst schwierig, weil es derart viele Interessen gibt, die sich auch in den unter­schiedlichen Parteien widerspiegeln, auch von den Generationen her. Bei uns ist klar, dass Süleyman Zorba die Netzgeneration vertritt und ich in einem hohen Maße, wenn man so will, die alte KünstlerInnengeneration vertrete. Das ist bei der ÖVP nicht anders: Da gibt es die Seite der Produzentinnen und Produzenten, aber mit Maria Großbauer auch jemanden, der die Künstler und Künstlerinnen vertritt.

Es ist also ein Gesetz und eine Umsetzung, wo wir versucht haben, einen möglichst großen Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Parteien oder Gruppen zu finden, und das reicht eben von Netzleuten bis zu Produktionsfirmen.

Es ist auch nicht richtig, dass die Onlineplattformen nichts zahlen werden, ganz im Ge­genteil, sie werden in die Pflicht genommen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Da könnte man noch mehr machen, aber natürlich werden sie zahlen. Ich verstehe nicht, woher diese Ansicht kommt.

Ich denke, am besten zeigt sich an der Einführung der Bagatellgrenze, wie kompliziert die Geschichte ist. Welcher Bagatellgrenze? – Mit wie viel Sekunden ist etwas gratis, gratis sozusagen einerseits für mich als Userin, aber andererseits auch für die Person, die es hineinstellt? In der Diskussion in der EU gab es keine, da bedeutete der Begriff Bagatellgrenze eigentlich schon eine Niederlage. Es ging dann um ein ganzes Reper­toire, von 80 Sekunden bis 0 Sekunden. Produzenten, Verleger und KünstlerInnen wa­ren sich darin einig: 0 Sekunden; die Netzleute: 80 Sekunden, 60 Sekunden, 40 Sekun­den. Wir haben jetzt 15 Sekunden. Jetzt kann man natürlich sagen: Damit ist niemandem gedient!, ich würde jedoch sagen: Damit ist doch gedient, weil es sozusagen die unter­schiedlichen Interessen gibt.

Die Bagatellgrenze wird immer an der Entscheidung über das Zeigen eines Fußball-WM-Tors aufgehängt, und das ist kürzer als 15 Sekunden. Dagegen gab es, weil das gratis gezeigt wurde, einen Protest, weil es genau nicht geregelt ist. Das würde jetzt noch im­mer so sein, außer man würde es dann in Zeitlupe zeigen.

Lassen Sie mich noch ein paar Punkte sagen, die hier zusammenkommen! Es gibt den Zweckübertragungsgrundsatz. Es gibt die Verwertungsarten, die jetzt aufgezählt wer­den. Durch das Urhebervertragsrecht haben wir jetzt endlich einmal normiert, auch gesi­chert, dass es für Künstlerinnen und Künstler keine Knebelverträge mehr geben darf. Die Künstlerinnen und Künstler werden massiv gestärkt, auch wenn das Frau Abgeord­nete Kucharowits anders sieht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Unsere Interessen gelten den Künstlern und Künstlerinnen, und das haben wir auch ge­zeigt.

Das heißt, im Urhebervertragsrecht sind eine Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit und eine Auskunftspflicht normiert, die die Künstler und Künstlerinnen stärken. – Zum Netzbereich wird mein Kollege Zorba noch sprechen.

Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich glaube, wir haben einen guten Weg gewählt, möglichst die Interessen abgeglichen, haben geschaut, dass möglichst alle gehört wer­den – denn auch das stimmt nicht, es hat nämlich unzählige Runden mit Künstlerinnen und Künstlern im Justizministerium gegeben.

Ich möchte mich auch ausdrücklich bei den Kollegen und Kolleginnen im Justizressort bedanken, die wirklich mit einer ausnehmend – wie soll ich sagen? – hervorragenden Expertise diesen Gesetzwerdungsprozess begleitet haben.

Wenn Sie so wollen, bin ich deswegen zufrieden, weil alle unzufrieden sind, und wenn alle unzufrieden sind, heißt das, es wurde niemand bevorzugt, aber andererseits auf alle Rücksicht genommen. (Beifall des Abg. Stögmüller.)

In diesem Sinne bin ich im Übrigen nach wie vor der Meinung, dass die Windisch-Ka­serne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.07

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Katharina Kucharowits zu Wort gemeldet. – Frau Kollegin, Sie kennen die Bestimmungen der Ge­schäftsordnung. Bitte schön.