19.08

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir haben gerade gehört, es sind alle unzufrieden mit dem Gesetz, und deswegen stimmt man dann zu – das ist eine Logik, die nicht unsere ist.

Es geht insbesondere um ein Thema, das ist der Umgang zwischen Künstlern, aber auch zwischen den Benützern und den großen Internetkonzernen, die ja eine unglaubliche Macht, eine geradezu monopolistische Macht haben. Es ist daher schon sehr problema­tisch, wenn diese Kunstwerke oder Werke an sich auf ihre Seiten stellen, das letztendlich gratis machen, aber über die Werbeeinnahmen das Geld kassieren. Da war natürlich eine Regelung notwendig.

Man hat hier jetzt einen Kompromiss gefunden, das wurde schon angesprochen, nämlich die sogenannte Bagatellgrenze, also 15 Sekunden kann man jetzt hochladen, ohne dass das etwa Kosten auslöst. Aber auch das ist natürlich schon sehr problematisch, weil in 15 Sekunden manche Dinge in Wirklichkeit schon erledigt sind, man denke an Tiktok oder ganz kurze Videos oder eine Torszene oder Ähnliches, da braucht man nicht länger als 15 Sekunden. Es ist die Frage, ob man damit in Wirklichkeit die Internetkonzerne nicht wieder aus ihrer Verpflichtung herauslässt und ihnen hier eine Hintertür offen lässt.

Ähnlich problematisch ist das sogenannte Pre-Flagging, das heißt, dass man im Vorhi­nein bereits erklärt, dass man hier einen Ausnahmetatbestand vom Urheberrecht hat, weil man da in Wirklichkeit eine Karikatur oder Parodie hineinstellt. Auch damit begibt man sich bereits der Verpflichtung, da dann die Urheberrechte einzuhalten, also das ist schon sehr problematisch.

Aber auf der anderen Seite müssen wir natürlich anerkennen, dass es sehr wichtig ist, dass es nicht zu den Uploadfiltern und dem damit zusammenhängenden möglichen Overblocking kommt, das heißt, dass die Internetkonzerne dann erst recht alles Mögliche aus Angst vor weiteren Konsequenzen aus dem Internet entfernen. Aber wir sind sehr skeptisch, dass diese Regelungen sinnvoll sind.

Sehr problematisch ist zum Beispiel auch, dass jetzt ein Recht etabliert wurde, dass man aufgrund gewandelter Überzeugung sein Werknutzungsrecht im Nachhinein zurückrufen kann, das aber zum Beispiel nur bei Filmproduktionen nicht gilt, ohne sachliche Rechtfer­tigung. Also auch das ist sehr problematisch. Es ist auch zum Teil zu einem Gold Plating gekommen, weil man einfach im Gesetz angenommen hat, dass der Künstler immer der Schwächere ist, und das ist in der heutigen Zeit nicht mehr die Realität.

Insgesamt erscheint uns die Umsetzung der Richtlinie daher als missglückt, wir werden nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.11

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Kollegin.