20.28
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Der Klimawandel muss mit allen Mitteln und auf allen Ebenen bekämpft werden und wir müssen hier dringend gegensteuern. Und ja, ein wesentlicher Faktor ist natürlich der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Da ist der Verkehr ein ganz wichtiger Faktor und somit ist auch der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen hin zu Elektromobilität eine wichtige Säule.
Der Umstieg auf Elektrofahrzeuge setzt aber voraus, dass es eine ausreichende Infrastruktur gibt. Die Möglichkeit und die Erleichterung, diese Infrastruktur zu schaffen, setzen wir jetzt mit dieser Novelle um, das sogenannte Right to plug wird mit dieser Novelle endlich verwirklicht. Wir wollen nämlich eine zukunftsfitte Ladeinfrastruktur haben, damit auch die letzten Hürden genommen sind, wenn es um den Umstieg auf Elektromobilität geht.
Zum einen geht es um die Errichtung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge in Wohnungseigentumsgebäuden – ja, das wird erleichtert –, und zum anderen geht es darum, dass ganz allgemein die wohnungseigentumsrechtlichen Voraussetzungen für klimarelevante Verbesserungen von Gebäuden optimiert werden sollen, denn ja, wir brauchen auch klimafitte Gebäude. Außerdem setzt diese Novelle auch die langjährige Forderung um, dass wir im Eigentumsrecht endlich die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft erleichtern.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nach bisherigem Recht kann ein Wohnungseigentümer mit Zustimmung anderer Wohnungseigentümer Änderungen an seiner Wohnung oder an seinem Abstellplatz vornehmen, eben zum Beispiel diese Ladestationen installieren. In der Praxis ist es aber äußerst schwierig, diese Zustimmung zu bekommen, weil etwa die Adressen nicht ausfindig gemacht werden können oder gar nicht bekannt sind oder die Wohnungseigentümer schlicht und ergreifend nicht reagieren. Und diese Hürden haben wir beseitigt.
Es wird jetzt klar geregelt, dass der Verwalter oder die Verwalterin die Kontaktdaten der anderen Wohnungseigentümer für diesen Zweck herausgeben muss. Wenn ein Wohnungseigentümer um Zustimmung zur Installation einer Ladestation bittet, dann gilt es in Zukunft als Zustimmung, wenn dieser Maßnahme nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich widersprochen wird. Wir haben hier eine sogenannte Zustimmungsfiktion geregelt. (Beifall des Abg. Hörl.) Das betrifft aber nicht nur Ladestationen, sondern das betrifft auch viele andere Maßnahmen, wie eben Solaranlagen, Beschattungsanlagen, aber auch Barrierefreiheit. Ich glaube, dass wir mit dieser Zustimmungsfiktion im Wohnungseigentumsrecht einen Schritt in die richtige Richtung gehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Darüber hinaus sollen Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft generell erleichtert werden. Wie machen wir das? – Bisher war es so, dass bei jedem Beschluss immer die Hälfte aller Wohnungseigentümer Voraussetzung war. Das ändern wir jetzt. Jetzt kommt es nämlich auf eine qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen an. Es gibt da flankierende Maßnahmen. In der Begutachtung hat es immer wieder geheißen, es kann zu Missbrauch von einer ganz kleinen aktiven Miteigentumsanteilsgruppe kommen. – Nein, das kann es eben nicht, denn wir haben flankierende Maßnahmen. Es ist zum einen eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, und zum anderen muss ein Drittel aller Miteigentumsanteile Beschlüsse mittragen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit dieser Neuerung einen ganz wichtigen Schritt in Richtung eines emissionsfreien Verkehrs gehen und gemeinsam ein klimafittes Wohnen umsetzen. Ich möchte mich auch ganz herzlich bei der Klimaschutzministerin bedanken, mit der ich in diesem Zusammenhang diese Schritte erarbeitet habe, und natürlich auch beim Koalitionspartner. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Michaela Steinacker. – Bitte, Frau Abgeordnete.