Das bedeutet also: Gibt es keinen Bescheid, gibt es auch keine Beugehaft, und daher braucht diese Beugehaft auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen zu werden, weil sie aufgrund unserer Rechtsordnung schlicht und ergreifend nicht möglich ist! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wurm.) Eine Beugehaft ist auch keine Strafe, und deswegen ist es auch ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass im Entwurf des Impfpflichtgesetzes festgehalten ist, dass es keine Freiheitsstrafen geben wird. (Abg. Fürst: Ich freue mich, wenn es so ist!)
Noch einmal: Ohne Bescheid gibt es keine Beugehaft, und der Entwurf des COVID-19-Impfpflichtgesetzes sieht keinen Bescheid vor, deswegen gibt es da auch keine Beugehaft.
Warum aber ändern wir das Verwaltungsvollstreckungsgesetz zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt? – Der Verfassungsgerichtshof hat die Beugehaft aufgehoben, weil sie zu lange hätte dauern können und weil es nur mangelnden Rechtsschutz gegeben hat. Das beheben wir hiermit. Jetzt wird das Zwangsmittel der Beugehaft wieder eingeführt. Sie wird für jeden einzelnen Fall mit maximal vier Wochen beschränkt und ist insgesamt jedenfalls auf ein Jahr begrenzt. Das Zwangsmittel der Geldstrafe wird auf 2 000 Euro beschränkt. Der Rechtsschutz wird erweitert: Es gibt Haftprüfungen und, ganz wichtig, auch die Verhältnismäßigkeit der Beugehaft ist zu prüfen.
Noch einmal: Eine Beugehaft dient nicht dazu, eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung durchzusetzen, sondern es geht immer darum, dass konkrete individuelle Rechtsakte – also Bescheide – durchgesetzt werden müssen, die aber im COVID-19-Impfpflichtgesetz nicht vorgesehen sind. Wer eine solche Verbindung schafft, wer in einer solchen Gedankenwelt lebt, der offenbart tatsächlich eine autoritäre Geisteshaltung, und ich sage Ihnen eines: Die ÖVP und diese Regierung sind Garanten dafür, dass solch eine Gedankenwelt sicher nicht Wirklichkeit wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.15
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Die Glaubwürdigkeit ist das höchste Gut in der Politik. Wahrheit muss Wahrheit bleiben und darf nicht zu einer Halbwahrheit oder Unwahrheit werden, auch wenn der politische Diskurs durchaus kontrovers sein kann! Im aktuellen Fall möchte ich festhalten, dass es mir und meiner Fraktion wichtig ist, mit bestem Wissen und Gewissen klar die Wahrheit zu sagen, wenn es um das Verwaltungsvollstreckungsgesetz geht.
Es ist klar und eindeutig, dass der Verfassungsgerichtshof am 7.10.2020 die Entscheidung getroffen hat, dieses Verwaltungsvollstreckungsgesetzes aufzuheben. Infolge des Auslaufens der Beugehaft mit 31.12.2021 ist es notwendig, deren Wiedereinführung zu beschließen.
Es war auch notwendig, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit klarzustellen, dass eine Beugehaftstrafe insgesamt für maximal ein Jahr verhängt werden kann, und es war auch notwendig, analog zur Schubhaftbeschwerde eine Beugehaftbeschwerde als Rechtsschutzinstrument einzuführen. Das ist die Wahrheit, das können wir den Österreicherinnen und Österreichern mit bestem Wissen und Gewissen sagen, und die Wahrheit haben sich die Österreicherinnen und Österreicher verdient.
Meiner Meinung nach aber nicht richtig, also unwahr ist, Frau Dr. Fürst, wenn Sie behaupten, dass diese Beugehaft auch für Impfunwillige gälte. Für diesen Schluss, diese
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