Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 64

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

was sie in dem einen oder anderen Fall erwartet, erhöhen Sie den Druck auf diese Menschen, indem Sie ihnen erzählen, wir würden sie einsperren. Was soll das?! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordne­ten Amesbauer und Hauser.) Schämen Sie sich! Schämen Sie sich für diese Vorgangs­weise!

Sie, werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause, lade ich ein: Fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind! Gehen Sie zu Ihrer Ärztin, gehen Sie zu Ihrem Arzt! Lassen Sie sich beraten! (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Fragen Sie nach, was in Ihrem konkreten Fall, bei Ihrer konkreten Vorerkrankung, bei Ihren konkreten Bedenken die richtige Ent­scheidung ist! Was sind die Risiken einer Erkrankung für Sie, und was steht Ihnen bevor, wenn Sie sich impfen lassen? Treffen Sie informiert eine Entscheidung, und lassen Sie sich nicht von RednerInnen hier an diesem Pult oder auf irgendwelchen Demobühnen Angst machen! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.21


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Johannes Margreiter zu Wort. – Bitte.


11.21.41

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Zuse­herinnen und Zuseher! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was hier wieder abläuft, ist ein Musterbeispiel dafür, wie es nicht sein darf. Wir müssen alle he­runter vom Gas. Wir reden über eine Novelle des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und führen eine hoch emotionale Debatte, in der Worte fallen, die wir uns einfach sparen müssen. Es ist weder eine Frechheit, wenn man vermutet oder in den Raum stellt, dass da möglicherweise Beugestrafen drohen, noch ist es seriös zu behaupten, dass dies der Fall sei.

Die Sache ist wirklich ganz einfach: Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Beugehaftregelung im Verwaltungsvollstreckungsgesetz unrechtmäßig ist, weil sie unbefristet ist. Jetzt beschließen wir eine Befristung. Das hat mit dem Thema Impfen genau gar nichts zu tun. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Es ist sicherlich nicht günstig, wenn wir Dinge vermengen und einer ohnehin schon verunsicherten Bevölke­rung falsche Sachen erzählen.

Um es aber noch einmal klarzustellen: Eine Beugehaft kommt nur dann infrage, wenn jemandem eine persönliche Pflicht per Bescheid aufgetragen wird. Das ist beim Thema Impfen überhaupt nicht vorgesehen. Um das aber klarzustellen und um jeden Zweifel zu beseitigen, unterstützen wir diesen Abänderungs- oder Zusatzantrag der FPÖ. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist zwar eine No-na-Regelung, weil das Verwaltungsvollstreckungsgesetz und das Impfpflichtgesetz das nicht hergeben, aber dann wollen wir es halt dreifach nähen, damit Klarheit besteht. Dagegen spricht nichts. Das soll als Beitrag dazu verstanden werden, dass wir Emotion aus dieser unseligen Debatte herausnehmen, die weitreichende Fol­gen hat. Da sind wir alle aufgerufen. Kein Standpunkt darf für sich in Anspruch nehmen, dass er mit Emotion und Beleidigung, mit Herabwürdigung des anderen Standpunktes verbunden wird. Wir müssen das erwachsen diskutieren. Darum würde ich sehr dringend ersuchen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Wurm: Gute Rede, Hannes!)

11.24


Präsidentin Doris Bures: Nun ist ein zweites Mal Frau Abgeordnete Susanne Fürst zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite