es darum, Menschen am Arbeitsplatz bestmöglich zu schützen, insbesondere natürlich vulnerable Gruppen. Da geht es darum, so gut es in dieser schwierigen Zeit geht, Planungssicherheit zu geben. Da geht es darum, Arbeit suchende Personen nicht im Stich zu lassen. Da geht es auch darum, Familien gerade bei ihren Betreuungspflichten und in Bezug auf die Betreuungssicherheit zu unterstützen.
Es steht die Sonderbetreuungszeit auf der Tagesordnung. Ich halte das für eine ganz essenzielle Maßnahme, um in Bezug auf Betreuung Sicherheit zu geben, um bei Betreuungspflichten zu unterstützen. Bisher haben 48 000 Personen die Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen. Wir verlängern diese bis Ende März. Im Gesetz steht auch eine Verordnungsermächtigung für den Bundesminister, um sie bis zum Ende des Schuljahres zu verlängern, sollte dies notwendig sein.
Neu ist auch – ich glaube, es ist wichtig, das zu erwähnen –, dass in Zeiten von Lockdowns die Sonderbetreuungszeit im Vereinbarungsmodell auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die Schulen nicht behördlich geschlossen sind. Das ist eine weitere Möglichkeit, die gerade im jetzt auslaufenden Lockdown für viele Familien wichtig war. (Beifall bei der ÖVP.) Der Rechtsanspruch bleibt natürlich unverändert für den Fall, dass es Quarantänen gibt oder dass Schulen oder Klassen behördlich geschlossen werden müssen.
Die ungeimpften Schwangeren und deren Freistellungsanspruch wurden schon erwähnt. Mir ist wichtig, in dem Zusammenhang klar darauf zu verweisen, dass die Impfung für Schwangere von Expertinnen, Experten aus dem medizinischen Bereich klar empfohlen wird. Es ist, glaube ich, wichtig, das dazuzusagen, um jetzt niemandem ein falsches Bild zu vermitteln. Allerdings gibt es eben noch schwangere Personen, die sich vor ihrer Schwangerschaft nicht impfen lassen konnten, weil das Nationale Impfgremium die Impfung erst vor kurzer Zeit empfohlen hat. Wir verlängern die Freistellung für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen, in denen es um Dienstleistungen geht, um drei Monate. Aus meiner jetzigen Sicht – die kann sich noch ändern, wenn sich die medizinische Einschätzung ändert – ist das die letzte Verlängerung, denn danach haben alle die Möglichkeit gehabt, sich vor einer Schwangerschaft impfen zu lassen.
Die Kurzarbeit ist ein entscheidendes Sicherheitsnetz für die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer. Wir haben durch die Kurzarbeit im Laufe der Pandemie 1,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse aufrechterhalten können. Wir verlängern die Coronakurzarbeit um drei Monate. Wichtig: Alle Betriebe haben natürlich auch weiterhin außerhalb der Coronakurzarbeit die Möglichkeit, Kurzarbeit nach dem normalen Modell zu beantragen. Die Coronakurzarbeit wird verlängert. Damit können Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer 80 bis 90 Prozent ihres Einkommens erhalten. Die Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber erhalten 100 Prozent der Kosten rückerstattet. Ich hoffe sehr – es ist mir auch sehr wichtig, das zu sagen –, dass wir diese Kurzarbeit im ersten Quartal möglichst wenig brauchen werden. Wie gesagt, ich glaube, es war sehr gut, dass wir auch für den Lockdown, der gerade ausläuft, vorbereitet waren. Wir sind auch auf alle Maßnahmen, die aus gesundheitlicher Sicht noch notwendig sein werden, vorbereitet.
Für alle Personen, die während des Lockdowns in Saisonbetrieben – diese Einschränkung auf Saisonbetriebe ist auch wichtig – eingestellt wurden, gibt es die Möglichkeit, zusätzlich die Saisonstarthilfe zu beantragen. Auch das ist eine wichtige Maßnahme. In gutem Glauben haben viele Unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel Mitte November angestellt, dann kam aufgrund der schwierigen gesundheitlichen Lage sehr kurzfristig der Lockdown. Daher gibt es die Möglichkeit, diese Zeit zu überbrücken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Der Langzeitkurzarbeitsbonus wurde schon angesprochen. Ich stimme zu, das Wort ist etwas sperrig, aber wir haben kein besseres gefunden. Der Bonus betrifft Personen, die
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