aussuchen, ob sie das Kind in die Schule schicken oder nicht. Wenn Eltern Angst haben und die Kinder nicht in die Schule schicken, wenn keine Quarantäne oder keine behördliche Schließung der Grund ist, wie Sie vorhin erwähnt haben, ist es dennoch so, dass sie keinen Rechtsanspruch haben und sich das mit dem Arbeitgeber ausmachen müssen. Alle Eltern wollen, dass die Kinder gesund bleiben. Die Impfung ist noch nicht so lange freigegeben und manche Eltern sind noch nicht genug davon überzeugt.
Das zweite Beispiel für nicht sehr vorausschauendes Agieren: Ebenso wird seit eineinhalb Jahren – beginnend noch unter Rudolf Anschober – immer wieder von uns gefordert, dass die Freistellung von allen Schwangeren während dieser Coronapandemie notwendig wäre, weil werdende Mütter ganz viel Unsicherheit in sich spüren – was ist jetzt gut, was ist jetzt schlecht? – und wir noch nicht – Sie haben es gerade gesagt – so lange wissen, dass Impfungen für Schwangere freigegeben sind und empfohlen werden. Die Freistellung gilt nach wie vor nur für Ungeimpfte, nur bis Ende März 2022 und nur für körpernahe Dienstleistungen, nicht für den Handel, in dem man auch zu anderen Menschen Kontakt hat. Ich glaube, dass das nach wie vor nicht dazu beiträgt, dass schwangere Frauen die Sicherheit haben können, dass sie geschützt sind. Wir haben vorgeschlagen, bis Ende Juni zu verlängern. Das ist jetzt per Verordnung möglich; ob es dann so ist oder nicht - -
In den Phasen eins bis sechs mussten Sie in diesen beiden Bereichen immer wieder verlängern, immer wieder reagieren und hatten kein vorausschauendes Coronapandemiemanagement, das muss ich Ihnen heute vorwerfen. Nicht genug auf die Komplexitätsforschung, nicht auf die Wissenschaft gehört zu haben, hat letztendlich auch den Rücktritt des Bundeskanzlers hervorgerufen, der da kläglich versagt hat. Ich hoffe, dass Sie jetzt nicht versagen, wenn wir klarer und deutlicher über die Zukunft von Schwangeren, aber auch über die Zukunft unserer Schulkinder diskutieren sollten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Minister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Vorab darf ich nochmals meiner Vorrednerin, dir, liebe Gabi, alles Gute zum Geburtstag wünschen – schön, dass du ihn hier mit uns feierst! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS. – Ho-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Danke schön!)
Mit einem Antrag werden wir die 2020 eingeführte Regelung der Sonderfreistellung von Schwangeren ab der 14. Schwangerschaftswoche, die noch keinen vollen Impfschutz haben, bis Ende März verlängern, genauso auch die Sonderbetreuungszeit. Ich sage es gleich dazu, weil meine Vorredner und Vorrednerinnen darauf eingegangen sind: Wenn es eine Verlängerung benötigt, was durchaus sein kann, dann werden wir diese auch machen, wie wir es in der Vergangenheit auch immer wieder gemacht haben.
Zur Freistellung von Schwangeren: Wir wissen, dass eine Covid-Infektion für Schwangere viel gefährlicher ist, sowohl für die Mutter als auch für das Ungeborene. Wir kennen alle die traurigen Fälle aus den Medien, wie beispielsweise jenen von vor drei Wochen, als eine ungeimpfte Mutter in einer Wiener Klinik verstorben ist. Ihr Kind ist zwar wohlauf, muss aber ohne Mutter aufwachsen. Genauso kennen wir die traurigen Fälle, in denen Mütter ihre Neugeborenen aufgrund einer Infektion einfach wochenlang lang nicht sehen können, eben weil sie infiziert sind.
Wir kennen die Zahlen, ich habe es schon oft erwähnt: Von Mai bis August wurden beispielsweise 152 Babys im ersten Lebensjahr aufgrund von Covid hospitalisiert. Ich gehe
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