Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 121

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

14.07.1419. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1165 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verord­nung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtli­nie (EU) 2019/1937 (Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz) erlassen und das Kapi­talmarktgesetz 2019, das Alternativfinanzierungsgesetz, das Finanzmarktaufsichts­behördengesetz und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1181 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1166 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Fiskalrates neu er­lassen und ein Produktivitätsrat eingerichtet wird (Fiskalrat- und Produktivitätsrat­gesetz 2021 – FPRG 2021) (1182 d.B.)


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 und 20 der Ta­gesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Es wurde auch da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.

Ich darf Herrn Bundesminister Kocher verabschieden und bitte nun Kai Jan Krainer ans Rednerpult. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.08.02

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz re­gelt im Wesentlichen Crowdfunding auf europäischer Ebene, dass es da einen einheitli­chen Rechtsrahmen gibt. Das ist gut. Da war Österreich ja in Verzug. Der ehemalige Finanzminister Blümel hat Ihnen (in Richtung Bundesminister Brunner) ja eine Latte an EU-Richtlinien und -Verordnungen, die noch nicht umgesetzt sind, hinterlassen. Da ha­ben Sie viel Arbeit. Ich weiß auch nicht, wieso er das nicht in seiner Amtszeit erledigt hat.

Wir stimmen dem aus einem einfachen Grund nicht zu, nämlich weil da die Anleger­schutzbestimmungen, die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht ausrei­chend sind. Wir haben das im Ausschuss ausführlich erörtert.

Beim zweiten Gesetzentwurf geht es um die Einrichtung eines Produktivitätsrates. Man muss sagen, dass das in der Zwischenzeit ein Uraltkonzept ist. Das kommt auch von der europäischen Ebene, und da ist man viel weiter. In Österreich sind wir noch weiter. Es gibt ja hier jetzt die wohlstandsorientierte Wirtschaftspolitik als neuen Kompass, sodass man einfach messen kann, ob die Wirtschaftspolitik für alle Bereiche der Gesellschaft und nicht nur für einen Bereich gut ist.

Es gibt noch eine Reihe von Problemen, zum Beispiel dass Sie jetzt die Sozialpartner im Verhältnis zum Fiskalrat reduziert haben, und deswegen tragen wir das nicht mit.

Vielleicht noch ein Wort zur Steuerreform: Sie haben zwei Vorschläge der Opposition, jedenfalls der SPÖ, aufgegriffen – das halten wir für richtig –: erstens dass Sie von dieser komplizierten Regelung, die Krankenversicherungsbeiträge zu reduzieren und dann kompliziert wieder an die Krankenkassen zu refundieren, Abstand nehmen. Da haben


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