Ich darf noch ergänzen, dass der Abänderungsantrag ordnungsgemäß eingebracht ist und in Verhandlung steht.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause an den Empfangsgeräten! Wir verhandeln und besprechen unter diesen vier Tagesordnungspunkten 21 bis 24 eine Reihe von zum Teil krisen- und pandemiebedingt notwendigen gesetzlichen Maßnahmen, zum Teil auch lang verhandelte, lang gehegte Wünsche und deren Umsetzung. Ich verhehle nicht, dass es auch einen Punkt gibt, der leider nicht zur Abstimmung kommt. Ich werde ihn aber ein bisschen anders kommentieren als Kollege Matznetter.
Vielleicht zu den krisenbedingt notwendigen Dingen: Wir verlängern im Zuge dieser Tagesordnungspunkte die Abgabenstundungen, die ja zunächst bis 31.12. vorgesehen waren, um ein halbes Jahr und damit auch die Möglichkeit, staatlich garantierte Kreditmaßnahmen und auch Gebührenbefreiungen in diesem Zusammenhang in Anspruch zu nehmen. Das alles sind Maßnahmen, die dabei helfen sollen, die, wie richtigerweise immer wieder gesagt wird, leider noch immer nicht im Griff befindliche Pandemie, zumindest was ihre wirtschaftlichen Folgen anbelangt, ein Stück weit abzumildern und die Liquidität von Unternehmen sicherzustellen.
Das Gleiche gilt für die Verlängerung des Haftungsrahmens für Pauschalreisen, was für die Reisebüros in diesem Land und für deren Überleben ganz extrem wichtig ist.
Eine ganz erfreuliche Maßnahme ist eine, die wir uns ja schon seit vielen Jahren vorgenommen haben, die wir aber jetzt quasi als Covid-Maßnahme durchführen, nämlich die Möglichkeit für Unternehmen, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bonuszahlungen zu leisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielen Betrieben sind oft auf das Extremste belastet, im Gesundheitswesen sowieso, aber auch in vielen anderen Bereichen. Da lassen viele Unternehmen diesen Mitarbeitern eine zusätzliche Bonuszahlung zukommen. Wir stellen diese auch für das ganze Jahr 2021 steuer- und sozialversicherungsfrei, und zwar mit der Möglichkeit, sie bis ins Jahr 2022, bis in den Februar hinein, auszuzahlen. Das ist eine vernünftige Maßnahme, bei der wir auch diskutieren werden, dass wir sie à la longue – nicht Covid-bedingt, sondern ganz generell – als Honorierungsmöglichkeit für die Zukunft in Dauerrecht fortschreiben wollen, aber da laufen die Verhandlungen noch.
Wichtig ist auch: Es fallen leider in dieser Zeit – auch wieder Covid-bedingt – viele Weihnachtsfeiern in den Betrieben aus. Das ist schade für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch was das soziale Zusammenleben in den Betrieben anbelangt. Das ist aber natürlich auch schade für die vielen Gastronomiebetriebe – das ist keine Frage –, und deswegen gibt es die Ersatzmöglichkeit, die auch viele Betriebe in Anspruch nehmen wollen, stattdessen Weihnachtsgutscheine an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszugeben. Auch die stellen wir bis zu einem Betrag von 365 Euro steuerfrei.
Ein lang gehegter Wunsch war auch, so wie wir es bei der Kurzarbeitsregelung gemacht haben, dass wir Mitarbeitern eine steuerfreie Pauschale ermöglichen, wenn sie Kurzarbeit leisten, also zu Hause einen Arbeitsplatz einrichten. Dasselbe machen wir jetzt auch mit einer Arbeitsplatzpauschale für die Selbstständigen, und zwar auch in jenem Fall, wenn sie nicht, wie bei der bisherigen Gesetzeslage, über ein eigenes Arbeitszimmer verfügen, sondern sich schlicht und einfach aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit in ihrer Wohnung einen Arbeitsplatz einrichten müssen. Das können sie mit einem Pauschalbetrag steuerlich geltend machen. – So viel dazu.
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