Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 130

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Ich darf noch ergänzen, dass der Abänderungsantrag ordnungsgemäß eingebracht ist und in Verhandlung steht.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.34.26

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause an den Emp­fangsgeräten! Wir verhandeln und besprechen unter diesen vier Tagesordnungspunk­ten 21 bis 24 eine Reihe von zum Teil krisen- und pandemiebedingt notwendigen ge­setzlichen Maßnahmen, zum Teil auch lang verhandelte, lang gehegte Wünsche und deren Umsetzung. Ich verhehle nicht, dass es auch einen Punkt gibt, der leider nicht zur Abstimmung kommt. Ich werde ihn aber ein bisschen anders kommentieren als Kollege Matznetter.

Vielleicht zu den krisenbedingt notwendigen Dingen: Wir verlängern im Zuge dieser Ta­gesordnungspunkte die Abgabenstundungen, die ja zunächst bis 31.12. vorgesehen wa­ren, um ein halbes Jahr und damit auch die Möglichkeit, staatlich garantierte Kredit­maßnahmen und auch Gebührenbefreiungen in diesem Zusammenhang in Anspruch zu nehmen. Das alles sind Maßnahmen, die dabei helfen sollen, die, wie richtigerweise im­mer wieder gesagt wird, leider noch immer nicht im Griff befindliche Pandemie, zumin­dest was ihre wirtschaftlichen Folgen anbelangt, ein Stück weit abzumildern und die Li­quidität von Unternehmen sicherzustellen.

Das Gleiche gilt für die Verlängerung des Haftungsrahmens für Pauschalreisen, was für die Reisebüros in diesem Land und für deren Überleben ganz extrem wichtig ist.

Eine ganz erfreuliche Maßnahme ist eine, die wir uns ja schon seit vielen Jahren vorge­nommen haben, die wir aber jetzt quasi als Covid-Maßnahme durchführen, nämlich die Möglichkeit für Unternehmen, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bonuszahlungen zu leisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielen Betrieben sind oft auf das Ex­tremste belastet, im Gesundheitswesen sowieso, aber auch in vielen anderen Berei­chen. Da lassen viele Unternehmen diesen Mitarbeitern eine zusätzliche Bonuszahlung zukommen. Wir stellen diese auch für das ganze Jahr 2021 steuer- und sozialversiche­rungsfrei, und zwar mit der Möglichkeit, sie bis ins Jahr 2022, bis in den Februar hinein, auszuzahlen. Das ist eine vernünftige Maßnahme, bei der wir auch diskutieren werden, dass wir sie à la longue – nicht Covid-bedingt, sondern ganz generell – als Honorie­rungsmöglichkeit für die Zukunft in Dauerrecht fortschreiben wollen, aber da laufen die Verhandlungen noch.

Wichtig ist auch: Es fallen leider in dieser Zeit – auch wieder Covid-bedingt – viele Weih­nachtsfeiern in den Betrieben aus. Das ist schade für die Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ter, auch was das soziale Zusammenleben in den Betrieben anbelangt. Das ist aber natürlich auch schade für die vielen Gastronomiebetriebe – das ist keine Frage –, und deswegen gibt es die Ersatzmöglichkeit, die auch viele Betriebe in Anspruch nehmen wollen, stattdessen Weihnachtsgutscheine an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus­zugeben. Auch die stellen wir bis zu einem Betrag von 365 Euro steuerfrei.

Ein lang gehegter Wunsch war auch, so wie wir es bei der Kurzarbeitsregelung gemacht haben, dass wir Mitarbeitern eine steuerfreie Pauschale ermöglichen, wenn sie Kurzar­beit leisten, also zu Hause einen Arbeitsplatz einrichten. Dasselbe machen wir jetzt auch mit einer Arbeitsplatzpauschale für die Selbstständigen, und zwar auch in jenem Fall, wenn sie nicht, wie bei der bisherigen Gesetzeslage, über ein eigenes Arbeitszimmer verfügen, sondern sich schlicht und einfach aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit in ihrer Wohnung einen Arbeitsplatz einrichten müssen. Das können sie mit einem Pau­schalbetrag steuerlich geltend machen. – So viel dazu.

 


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