Ich gebe zu, es schmerzt mich sehr, dass es uns in den
Gesprächen innerhalb der Koalition bis jetzt nicht gelungen ist, die
vorhin von Kollegen Matznetter angesprochene
5-Prozent-Regelung bei der Umsatzsteuer noch einmal zu verlängern, dass
wir da gemeinsam keine Lösung finden konnten, weil ich schon auch
glaube, dass es bei fortgesetzter Krise – vor allem, wenn
irgendwann hoffentlich selbst in Wien nach dem verlängerten Lockdown
die Gastronomie wieder aufmacht oder auch andere betroffene Bereiche wieder
aufmachen dürfen – für die Betriebe immer noch am
attraktivsten wäre, Geld, das sie dringend für ihre Liquidität
benötigen, durch eine geringere Besteuerung selber zu erwirtschaften. Das
ist, wie gesagt, leider nicht gelungen. Das tut mir sehr, sehr leid, weil ich
es für dringend notwendig gehalten hätte.
Umso mehr werden wir Ausgleichszahlungen, Hilfszahlungen, Ausfallsbonus und Verlustersatz, dieser Situation und Nichtverlängerung dieser Steuermaßnahme gerecht werdend, entsprechend adaptieren, anpassen müssen, um damit ein Äquivalent für die Betriebe zu schaffen.
Aber noch ein Satz zu Kollegen Matznetter: Herr Kollege, vergießen Sie hier bitte keine Krokodilstränen! Sie haben ja selber erwähnt, dass Sie bei der erstmaligen Beschlussfassung im Sommer 2020 noch dafür waren, dass die Betriebe diese Steuersenkung an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben müssen. Also da war von eurer Seite überhaupt keine Rede davon, dass das den Betrieben zugutekommen soll, sondern den Konsumentinnen und Konsumenten. Ehrenwert, lobenswert, dass man es den Konsumenten zukommen lassen will, aber da jetzt Krokodilstränen zu vergießen, weil es den Betrieben nicht zugutekommt, ist wirklich nicht notwendig. Das war nicht eure Intention! So ehrlich solltest du sein, lieber Kollege Matznetter. (Beifall bei der ÖVP.)
Es schmerzt mich trotzdem, dass es nicht stattfindet.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich habe eine Bitte: Könnten Sie, bevor Sie mit Ihrer Rede fortfahren, vielleicht noch in zwei Sätzen festhalten, dass die zuvor eingebrachten Inhalte im Rahmen eines Antrages eingebracht werden, der an die Mandatare verteilt worden ist?
Abgeordneter Karlheinz Kopf (fortsetzend): Diesen Satz wiederhole ich gerne, Herr Präsident, dass das in einem umfangreichen Abänderungsantrag dargelegt ist, der verteilt wurde, und somit, wenn ich Ihnen da vorgreifen darf, auch mit in Verhandlung stehen sollte.
Ein Letztes noch: Wir bringen auch einen Antrag ein, einen Abänderungsantrag, und zwar von mir und vom Kollegen Schwarz, was die Förderungen, Förderungsmaßnahmen der Cofag betrifft. Es geht da darum, dass wir seit langer Zeit das Problem haben, dass es über die Bestimmungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch in Bezug auf das Mietverhältnis zwischen Geschäftsbetreibern und deren Lokalvermietern zu Rechtsstreitigkeiten gekommen ist und weiterhin kommt, weil da jeder Fall irgendwie anders gelagert ist. Der Oberste Gerichtshof hat eine Entscheidung getroffen, dass im Fall von behördlichen Schließungen von Geschäftslokalen keine Miete zu zahlen wäre. Aber jeder Einzelfall liegt wie gesagt natürlich etwas anders und muss anders beurteilt werden.
Damit jetzt nicht in Zigtausenden Fällen Rückforderungsnotwendigkeiten für Förderungen der Cofag schlagend werden, bringe ich einen Abänderungsantrag von mir und Kollegen Schwarz zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 2082/A ein. Der betrifft das KMU-Fördergesetz, das Garantiegesetz 1977, das ABBAG-Gesetz und die Bundesabgabenordnung.
Da geht es im Wesentlichen um zwei Dinge: zum einen um die Verlängerung der zinsfreien Stundung der von AWS und ÖHT übergegangenen Regressforderungen und auf der anderen Seite eben um eine Klarstellung von Rahmenbedingungen, unter welchen die Cofag diese Mieten, die bezahlt wurden, zu denen der OGH inzwischen festgestellt
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