Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 198

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

ihnen im Zweifelsfall – Polizei, Amtsarzt, wer auch immer? Sie werden in der Situation, in der sie diesem psychischen Druck ausgesetzt sind, vollkommen alleingelassen.

Ich möchte noch zusammenfassend sagen: Für uns ist entscheidend, dass auch in Zu­kunft – und das war ja ein wesentlicher Punkt, der aber auch bedacht wurde; ich aner­kenne das natürlich – leidende und beeinträchtigte Personen nicht unter Druck geraten, einen assistierten Suizid zu begehen, um nicht zur Last zu fallen – das ist ein ganz heik­ler Punkt –, und dass die Beihilfe zur Selbsttötung kein Geschäftsmodell wird. Das ist uns ganz wichtig.

Was noch dazukommt und was in Wahrheit entscheidend wäre, ist, dass die Palliativme­dizin entscheidend ausgebaut wird. Das ist zwar vorgesehen, aber leider noch nicht wirk­lich passiert.

Zusammenfassend: Dieser Gesetzentwurf lässt in einem so heiklen Bereich so viele Fra­gen offen, dass wir nicht zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

17.48


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer zu Wort. – Bitte.


17.48.09

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuse­her! Vor ungefähr einem Jahr hat der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung verkün­det, mit der er das ausnahmslose Verbot der Hilfeleistung zum Suizid aufgehoben hat. Er hat ausgesprochen, dass dieses ausnahmslose Verbot gegen das Recht auf freie Selbstbestimmung verstößt, und er hat entschieden, dass diese Bestimmung mit 31.12.
2021 außer Kraft treten wird. Gleichzeitig hat er auch gesagt, dass sichergestellt werden muss, dass es nicht zu einer missbräuchlichen Inanspruchnahme dieser Hilfeleistung kommen kann.

Um eine gute Lösung für dieses gesellschaftlich komplexe und bedeutende Thema zu finden, hat Justizministerin Alma Zadić einen einzigartigen Prozess gestartet, indem sie ein Dialogforum ins Leben gerufen hat. Dort haben zahlreiche ExpertInnen und Vertrete­rInnen unterschiedlicher Organisationen in einer geschützten Atmosphäre sehr kontro­versielle Positionen austauschen können. Aufbauend auf diesen Prozess ist dann etwas entstanden, das wirklich einzigartig in ganz Europa ist: Wir schaffen für sterbenskranke Menschen und für unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit, auf eine würdevolle Wei­se ihr Leben selbst beenden zu können.

Bei der Erarbeitung dieses Gesetzes und auch davor habe ich viele, viele Gespräche mit unterschiedlichsten Menschen aus unterschiedlichsten Institutionen geführt. Fast in je­dem dieser Gespräche sind wieder neue Aspekte hervorgetreten, und all diese Aspekte, diese unterschiedlichen Standpunkte, Zugänge, Forderungen und Vorschläge haben wir sehr ernst genommen und mit in die Ausarbeitung dieses Gesetzes einbezogen.

Mit dem Sterbeverfügungsgesetz schaffen wir für schwer kranke und unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit, ein Präparat zu beziehen, das sicher tödlich wirkt und das sie in einem Umfeld, das sie selbst wählen, einnehmen können, so wie es für sie am geeig­netsten erscheint; zum Beispiel auch zu Hause, wo die Menschen sind, die sie lieben und bei denen sie sich aufgehoben fühlen.

Gleichzeitig stellen wir auch sicher, dass die Gewissensfreiheit gewahrt wird, denn es ist vorgesehen, dass niemand zur Hilfeleistung gezwungen werden kann und, umgekehrt, dass auch niemandem ein Nachteil aus der von ihm getroffenen Entscheidung – ob er die Hilfe leisten möchte oder nicht – erwachsen kann.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite