Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 199

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Wichtig dabei ist, dass es eine informierte und eine selbstbestimmte Entscheidung gibt, die die Grundlage für diesen Entschluss ist. Dafür haben wir vorgesehen, dass es zwei Aufklärungsgespräche mit unterschiedlichen Ärztinnen und Ärzten geben muss. Darin muss genau geklärt werden, woher dieser Suizidwunsch kommt und welche alternativen Möglichkeiten diesen Personen angeboten werden können. Erst danach kann man die Sterbeverfügung bei einer Notarin oder einem Notar oder bei der Patientenanwaltschaft abschließen.

Eine solche Regelung – und das zu betonen ist mir sehr wichtig – gibt es sonst nirgends. Ebenso wichtig ist mir gleichzeitig, dass erwähnt wird, dass wir auch die Mittel für die Suizidprävention ganz massiv aufstocken werden. Natürlich ist es gut, jetzt diese Mög­lichkeit zu haben, aber noch besser ist es, wenn man diesen Menschen einen Schritt davor helfen kann. Dafür ist die Suizidprävention ein ganz wesentliches Instrument. Des­halb wird es eine massive Aufstockung der Mittel dafür geben.

Genauso wichtig ist es uns aber, dass die Entscheidung frei getroffen werden kann, und frei kann ich eine Entscheidung nur dann treffen, wenn ich Alternativen habe. Deshalb braucht es auch den massiven flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizver­sorgung. Diese wird kommen und beginnt ab dem nächsten Jahr. Es wird eine massive Aufstockung der Mittel geben, damit tatsächlich eine Entscheidung zwischen zwei Alter­nativen getroffen werden kann, die beide zur Verfügung stehen.

Ich möchte die Gelegenheit noch gerne nutzen, um mich bei allen zu bedanken, die bei der Gesetzwerdung mitgeholfen haben, allen voran bei der Frau Justizministerin, auch beim Gesundheitsminister und bei allen MitarbeiterInnen, die daran mitgewirkt haben. Genauso danke ich den MitarbeiterInnen bei uns im Klub und allen Menschen, die in diesem Prozess ihre wertvollen Beiträge in Gesprächen, in ganz langen und zahlreichen Gesprächen geliefert haben.

Nicht zuletzt möchte ich mich auch beim Koalitionspartner bedanken, denn ich denke, dass dieses Gesetz zeigt, dass man auch dann zusammen etwas Gutes schaffen kann, wenn man eigentlich doch Unterschiedliches will. Was uns zu diesem gemeinsamen Er­gebnis geführt hat, war, dass wir von Anfang an das gleiche Ziel hatten: eine gute Rege­lung im Sinne der Menschen, die sie brauchen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.53


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.


17.53.26

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Sterbehilfe ist ein Thema, über das extrem kontrover­siell diskutiert wurde. Beinahe jedes Argument, egal ob für oder wider, hat etwas für sich und ist grundsätzlich nachvollziehbar. Ich kann Ihnen versichern, auch wir haben es uns bei der Entscheidungsfindung nicht einfach gemacht.

Über lange Zeit wurden Menschen, die schwer krank waren und gelitten haben, vom Gesetzgeber alleingelassen, und nicht nur diese selbst, sondern auch engste Angehöri­ge und Bezugspersonen, die ob des Leidens ihrer geliebten Menschen hin- und hergeris­sen waren und schier verzweifelt sind. Nun hat der Verfassungsgerichtshof eine weitrei­chende Entscheidung getroffen, das Verbot der Beihilfe zum Selbstmord wurde als ver­fassungswidrig erklärt.

Es bestand Handlungsbedarf. Wichtig ist, dass die Anstiftung zum Selbstmord sowie die Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben. Auch Minderjährige und psychisch Kranke sind weiterhin geschützt.

In den letzten eineinhalb Jahren durfte ich Dutzende Gespräche führen und mich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich und


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