Wir hätten einiges anders gemacht. Wir von der Volkspartei haben dafür gekämpft, dass das Sterbeverfügungsgesetz die einzige Ausnahme im StGB ist, dass wir den neuen Status quo in den Verfassungsrang heben, auch die Bezeichnungen, wie heute schon erwähnt wurde. Wir haben dafür gekämpft. Wir haben uns nicht in allen Punkten durchgesetzt – auch das ist Demokratie. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Ich möchte aber heute sagen, warum wir gegenüber dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das uns da hingebracht hat, wo wir jetzt sind, so kritisch sind. Viele haben zu Recht von einem Dammbruch oder einem Kulturbruch gesprochen. Unser Leitmotiv war: Leben ist ein absolutes Gut; beim Leben helfen, aber nicht beim Töten oder beim Selbsttöten. Das Wort Würde bekommt plötzlich eine neue Bedeutung. Auch das Wort Hilfe bekommt jetzt eine neue Bedeutung. Fast ist man versucht zu sagen: Wir sprechen hier von einem bewaffneten Mitleid. (Abg. Loacker: Bewaffnetes Mitleid?! Das ist unfassbar! – Zwischenruf der Abg. Yildirim.) Die Befürworter sagen dann: Selbstbestimmung und Freiheit. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Herr Troch, die sogenannte Selbstbestimmung wird ganz schnell zu einer Fremdbestimmung, und die beschworene Freiheit wird ganz schnell zu einer Unfreiheit. Ein Mitglied der belgischen Euthanasiekontrollbehörde, der selber 4 000 Fälle geprüft hat, hat gesagt – ich zitiere –: „Ich habe tatsächlich viele Fälle gesehen, wo ein gewichtiger Teil des Leidens war, dass der Patient gedacht hat: Ich bin eine Last für meine Angehörigen.“ Niemand will für seine Angehörigen eine Last sein. Da wird dann ein Recht ganz schnell zur Pflicht, darum wollten wir diese Tür keinen Spalt breit öffnen.
Bildlich, literarisch könnte man fast sagen: Diese beschworene Freiheit ist die Freiheit eines Waisenkindes, und unsere Gesellschaft wird einsamer und unsolidarischer. (Zwischenruf bei den NEOS: ... Predigt!) Wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass wir den Menschen nicht alleinlassen, denn jeder Mensch, egal in welcher Lebenslage, ist unendlich wertvoll. (Beifall bei der ÖVP.)
18.24
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Helmut Brandstätter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist fast 38 Jahre her: Im Frühjahr 1984 – ich war Korrespondent in Bonn – gab es die Geschichte Hackethal. Professor Hackethal hat einer 69-jährigen Frau einen Giftbecher zur Verfügung gestellt, die diesen getrunken hat und dann gestorben ist. Selbstverständlich gab es riesige Aufregung in den deutschen Medien, und ich muss sagen: Als ich das zunächst gelesen hatte, war auch ich schockiert. Die Mischung aus einer christlichen Erziehung einerseits und dem Bewusstsein, was in Deutschland und Österreich in der Nazizeit passiert ist, andererseits hat auch mich etwas aufgebracht, denn das, was man Euthanasie genannt hat, war ja das organisierte Umbringen von Menschen unter dem Titel des sogenannten unwürdigen Lebens, das nicht mehr lebenswert sei. Euthanasie – übersetzt: schöner Tod – war eben das Gegenteil davon.
Im Bewusstsein dieser Geschichte bin ich zu Herrn Hackethal an den Chiemsee gefahren und habe ihn mir angehört. Er hat mir die Geschichte dieser 69-jährigen Frau erzählt und mir dann auch die Fotos und einen kurzen Film gezeigt. Alles da (auf die untere Gesichtshälfte deutend), nicht nur Mund und Wangen, hatte der Krebs weggefressen. Der Rest ist durch Operationen zerstört worden. Es war kein Kiefer mehr da, es war gar nichts da. Diese Frau hatte unendliche Schmerzen und auch unendliche Schwierigkeiten, dann auch noch diesen Becher allein auszutrinken.
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