Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 207

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existenzielle Leiden sagen. Was für das Leben gilt, muss nach Ansicht der SPÖ auch für den Tod gelten. Auch im Tod sollen Leiden und Angst nach Möglichkeit minimiert oder verhindert werden.

Daher dieser Raum, diese Matrix von vier Aspekten: nämlich die Lebenserhaltung – da bin ich ganz bei Ihnen, Kollegin Steinacker: Ja zur Lebenserhaltung –, aber auch Ja zur Menschenwürde, ein klares Ja zur Selbstbestimmung auch in der Frage des Todes – das sind ja Menschenrechtsaspekte –, aber auch dazu, dass der Beistand zum Sterben dieser Menschen, worum es da eben auch geht, entkriminalisiert wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Diese Grauzone des Sterbens, die Kriminalisierung von Ärzten und Angehörigen, war ja ein Zustand, von dem eben auch der Verfassungsgerichtshof gesagt hat: Da muss ge­handelt werden! De facto hat es sich Österreich nicht leicht gemacht, denn die drei Staatsgewalten, die ja getrennt sind – das ist die Regierung in Form des Justizministe­riums, der Verfassungsgerichtshof, aber auch das Parlament –, sind da einen gemeinsa­men Weg gegangen.

Ich möchte mich auch bei unserer Justizsprecherin Selma Yildirim, die sich in dieses Thema sehr, sehr massiv eingearbeitet und eingebracht hat, sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Um die Wahrheit anzusprechen: Es gibt auch ein Menschenrecht auf einen unversehrten Körper im Tod. Das heißt, es muss verhindert werden, dass Menschen über die Selbst­opferung und völlige Zerstörung ihrer Körper Erlösung suchen und in den Tod gehen. Das sollten wir auch den Angehörigen und Familien ersparen.

In einem Land, wo Töten aus politischen Gründen erfolgte – das 20. Jahrhundert ist ja auch ein Jahrhundert der Gewalt gewesen –, gibt es natürlich auch Bedenken. Das Ge­setz ist jetzt ein erster Weg. Ich begrüße sehr den Ausbau der Palliativmedizin, der Hospiz. Das hat natürlich Vorrang, aber es geht ja darum, nicht das Leben zu verkürzen, sondern es geht darum, das Sterben zu verkürzen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Brandstätter.)

18.20


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Gudrun Kugler. – Bitte.


18.21.06

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause! Jedes Menschenleben ist unendlich wertvoll, egal in welcher Lebenslage. Die Selbsttötung ist nie privat, sie hat immer Aus­wirkungen auf das Umfeld, auf nahe Angehörige, aber sie hat auch immer Auswirkungen auf Menschen, die in ähnlichen Situationen sind. Deshalb geht es nicht um die Assistenz bei der Selbsttötung, sondern immer um die Assistenz zum Leben. Das sage ich auch Ihnen, Herr Troch, nach Ihrer Rede. (Beifall bei der ÖVP.)

Deswegen ist es so wichtig, dass die Regierung gestern Unterstützung auf den Weg gebracht hat, und zwar einerseits psychologische Unterstützung für die Angehörigen und andererseits auch den Ausbau der und die Regelfinanzierung für Palliativmedizin und Hospize. Das hat man viele Jahre lang gefordert und versucht – jetzt ist es da.

Wir haben jedoch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Dezember 2020 nicht gut gefunden. Wir haben sie kritisiert und sehen sie als höchst problematisch. Wir anerkennen sie – das ist Demokratie. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Heute stimmen wir über Rahmenbedingungen ab. Diese Rahmenbedingungen sollen restriktiv und präventiv sein. Wir haben verhandelt, wir haben einen Kompromiss erzielt – auch das ist Demokratie.

 


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