Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes waren wir von drei wichtigen Kriterien geleitet: der Achtung der Menschenwürde, dem Respekt vor dem Leben und dem Respekt vor der selbstbestimmten und höchstpersönlichen Entscheidung schwer kranker Menschen.
Ich möchte diese Gelegenheit aber auch nutzen, um mich bei allen zu bedanken, die bei dieser Regelung mitgewirkt haben – insbesondere bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Dialogforum und bei allen, die auch persönlich auf mich zugekommen sind und mit mir ihre Sorgen und ihre Befürchtungen besprochen haben. Allen voran möchte ich mich natürlich auch beim Koalitionspartner und bei Frau Ausschussvorsitzender Steinacker sowie auch bei Justizsprecherin Agnes Sirkka Prammer bedanken, weil ich weiß, wie schwierig es war, da eine gemeinsame Regelung zu finden, und ich weiß, dass sie beide auch rund um die Uhr im Einsatz waren, um eine bestmögliche Lösung zu finden.
Ich möchte mich auch beim Justizsprecher und bei der Justizsprecherin der anderen, der Oppositionsparteien – bei Justizsprecherin Yildirim sowie auch bei Justizsprecher Margreiter – nicht nur für die Vorgespräche zu dieser Regelung, sondern auch dafür, dass sie und ihre Fraktionen diese Regelung im Ausschuss unterstützt haben, bedanken. Ich möchte mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses bedanken, weil auch sie rund um die Uhr im Einsatz waren, damit wir diese Lösung und dieses Sterbeverfügungsgesetz rechtzeitig vor Jahresende noch beschließen können. – Da danke ich auch Ihnen allen, dass das möglich war, dass wir das rechtzeitig auch hier im Plenum behandeln können, damit keine Rechtsunsicherheit und keine Rechtslücke entsteht.
Ich hoffe wirklich, dass diese Regierungsvorlage breite Zustimmung findet, und möchte mich ganz herzlich bedanken. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
18.16
Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Ministerin.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Troch. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Nationalrat beschäftigt sich heute mit dem Thema Sterben, und es gibt wohl kein endgültigeres und kein ernsthafteres Thema als Sterben. Es geht da um dauerhaftes, schweres Leiden. Es geht um unheilbare Krankheiten. Es geht um todgeweihte Menschen.
Ärzte, Angehörige, Familien, Juristen haben sich da natürlich intensivst damit beschäftigt – vor allem aber auch todgeweihte Menschen selbst. Faktum ist, dass todgeweihte Menschen über viele, viele Jahrhunderte in ihrer Verzweiflung, in ihrem Leiden alleingelassen wurden, und ich möchte dieser Verzweiflung durchaus auch ein Gesicht geben: Der österreichische Liedermacher Ludwig Hirsch hat sich im Laufe einer unheilbaren und schweren Lungenerkrankung aus dem zweiten Stock seines Spitals gestürzt. Ich sage: Das darf doch nicht sein, dass so etwas – die Zerstörung seines Körpers – der einzige Ausweg für einen Menschen ist!
Hier in Österreich aber wurden – um es geschichtlich zu sehen – todgeweihte Menschen über Jahrhunderte in ihrer Verzweiflung, in ihrem Leiden alleingelassen, geächtet, selbst Menschen nach ihrem Tod noch geächtet. Auf christlichen Friedhöfen wurde die Bestattung verweigert. Die Familien wurden eigentlich mit Schande und nach dem Tod noch bestraft, wenn der Familienangehörige nicht in der geweihten Erde eines Friedhofs bestattet werden durfte.
Für die SPÖ ist ein Grund, da zuzustimmen, weil wir ein klares Ja zu einem humanen Leben, einem Leben möglichst ohne existenzielle Angst, einem Leben möglichst ohne
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