gleichzeitig zu sagen, es wird ungerecht verteilt, das geht sich nicht aus. Entweder man kriegt nichts, und wenn man nichts kriegt, kann man auch nichts verteilen, oder man kriegt doch etwas und es wird ungerecht verteilt.
Frau Kucharowits, es wäre also gut, wenn Sie sich Ihre Argumentation wirklich überlegen würden und genau lesen würden, was in dem Gesetz steht. Diese Umsetzung ist natürlich höchst schwierig, weil es derart viele Interessen gibt, die sich auch in den unterschiedlichen Parteien widerspiegeln, auch von den Generationen her. Bei uns ist klar, dass Süleyman Zorba die Netzgeneration vertritt und ich in einem hohen Maße, wenn man so will, die alte KünstlerInnengeneration vertrete. Das ist bei der ÖVP nicht anders: Da gibt es die Seite der Produzentinnen und Produzenten, aber mit Maria Großbauer auch jemanden, der die Künstler und Künstlerinnen vertritt.
Es ist also ein Gesetz und eine Umsetzung, wo wir versucht haben, einen möglichst großen Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Parteien oder Gruppen zu finden, und das reicht eben von Netzleuten bis zu Produktionsfirmen.
Es ist auch nicht richtig, dass die Onlineplattformen nichts zahlen werden, ganz im Gegenteil, sie werden in die Pflicht genommen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Da könnte man noch mehr machen, aber natürlich werden sie zahlen. Ich verstehe nicht, woher diese Ansicht kommt.
Ich denke, am besten zeigt sich an der Einführung der Bagatellgrenze, wie kompliziert die Geschichte ist. Welcher Bagatellgrenze? – Mit wie viel Sekunden ist etwas gratis, gratis sozusagen einerseits für mich als Userin, aber andererseits auch für die Person, die es hineinstellt? In der Diskussion in der EU gab es keine, da bedeutete der Begriff Bagatellgrenze eigentlich schon eine Niederlage. Es ging dann um ein ganzes Repertoire, von 80 Sekunden bis 0 Sekunden. Produzenten, Verleger und KünstlerInnen waren sich darin einig: 0 Sekunden; die Netzleute: 80 Sekunden, 60 Sekunden, 40 Sekunden. Wir haben jetzt 15 Sekunden. Jetzt kann man natürlich sagen: Damit ist niemandem gedient!, ich würde jedoch sagen: Damit ist doch gedient, weil es sozusagen die unterschiedlichen Interessen gibt.
Die Bagatellgrenze wird immer an der Entscheidung über das Zeigen eines Fußball-WM-Tors aufgehängt, und das ist kürzer als 15 Sekunden. Dagegen gab es, weil das gratis gezeigt wurde, einen Protest, weil es genau nicht geregelt ist. Das würde jetzt noch immer so sein, außer man würde es dann in Zeitlupe zeigen.
Lassen Sie mich noch ein paar Punkte sagen, die hier zusammenkommen! Es gibt den Zweckübertragungsgrundsatz. Es gibt die Verwertungsarten, die jetzt aufgezählt werden. Durch das Urhebervertragsrecht haben wir jetzt endlich einmal normiert, auch gesichert, dass es für Künstlerinnen und Künstler keine Knebelverträge mehr geben darf. Die Künstlerinnen und Künstler werden massiv gestärkt, auch wenn das Frau Abgeordnete Kucharowits anders sieht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Unsere Interessen gelten den Künstlern und Künstlerinnen, und das haben wir auch gezeigt.
Das heißt, im Urhebervertragsrecht sind eine Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit und eine Auskunftspflicht normiert, die die Künstler und Künstlerinnen stärken. – Zum Netzbereich wird mein Kollege Zorba noch sprechen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich glaube, wir haben einen guten Weg gewählt, möglichst die Interessen abgeglichen, haben geschaut, dass möglichst alle gehört werden – denn auch das stimmt nicht, es hat nämlich unzählige Runden mit Künstlerinnen und Künstlern im Justizministerium gegeben.
Ich möchte mich auch ausdrücklich bei den Kollegen und Kolleginnen im Justizressort bedanken, die wirklich mit einer ausnehmend – wie soll ich sagen? – hervorragenden Expertise diesen Gesetzwerdungsprozess begleitet haben.
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