Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 220

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Wenn Sie so wollen, bin ich deswegen zufrieden, weil alle unzufrieden sind, und wenn alle unzufrieden sind, heißt das, es wurde niemand bevorzugt, aber andererseits auf alle Rücksicht genommen. (Beifall des Abg. Stögmüller.)

In diesem Sinne bin ich im Übrigen nach wie vor der Meinung, dass die Windisch-Ka­serne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

19.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Katharina Kucharowits zu Wort gemeldet. – Frau Kollegin, Sie kennen die Bestimmungen der Ge­schäftsordnung. Bitte schön.


19.07.43

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Frau Abgeordnete Blim­linger hat behauptet, dass die Gewerkschaften für die Abschaffung der Kollektivverträge sind.

Ich berichtige tatsächlich: Richtig ist vielmehr, dass die Gewerkschaften für Kollektiv­verträge sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Blimlinger – die Hand he­bend –: ... tatsächliche Berichtigung!)

19.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Harald Stefan. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.08.10

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir haben gerade gehört, es sind alle unzufrieden mit dem Gesetz, und deswegen stimmt man dann zu – das ist eine Logik, die nicht unsere ist.

Es geht insbesondere um ein Thema, das ist der Umgang zwischen Künstlern, aber auch zwischen den Benützern und den großen Internetkonzernen, die ja eine unglaubliche Macht, eine geradezu monopolistische Macht haben. Es ist daher schon sehr problema­tisch, wenn diese Kunstwerke oder Werke an sich auf ihre Seiten stellen, das letztendlich gratis machen, aber über die Werbeeinnahmen das Geld kassieren. Da war natürlich eine Regelung notwendig.

Man hat hier jetzt einen Kompromiss gefunden, das wurde schon angesprochen, nämlich die sogenannte Bagatellgrenze, also 15 Sekunden kann man jetzt hochladen, ohne dass das etwa Kosten auslöst. Aber auch das ist natürlich schon sehr problematisch, weil in 15 Sekunden manche Dinge in Wirklichkeit schon erledigt sind, man denke an Tiktok oder ganz kurze Videos oder eine Torszene oder Ähnliches, da braucht man nicht länger als 15 Sekunden. Es ist die Frage, ob man damit in Wirklichkeit die Internetkonzerne nicht wieder aus ihrer Verpflichtung herauslässt und ihnen hier eine Hintertür offen lässt.

Ähnlich problematisch ist das sogenannte Pre-Flagging, das heißt, dass man im Vorhi­nein bereits erklärt, dass man hier einen Ausnahmetatbestand vom Urheberrecht hat, weil man da in Wirklichkeit eine Karikatur oder Parodie hineinstellt. Auch damit begibt man sich bereits der Verpflichtung, da dann die Urheberrechte einzuhalten, also das ist schon sehr problematisch.

Aber auf der anderen Seite müssen wir natürlich anerkennen, dass es sehr wichtig ist, dass es nicht zu den Uploadfiltern und dem damit zusammenhängenden möglichen Overblocking kommt, das heißt, dass die Internetkonzerne dann erst recht alles Mögliche aus Angst vor weiteren Konsequenzen aus dem Internet entfernen. Aber wir sind sehr skeptisch, dass diese Regelungen sinnvoll sind.

 


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