Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 221

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Sehr problematisch ist zum Beispiel auch, dass jetzt ein Recht etabliert wurde, dass man aufgrund gewandelter Überzeugung sein Werknutzungsrecht im Nachhinein zurückrufen kann, das aber zum Beispiel nur bei Filmproduktionen nicht gilt, ohne sachliche Rechtfer­tigung. Also auch das ist sehr problematisch. Es ist auch zum Teil zu einem Gold Plating gekommen, weil man einfach im Gesetz angenommen hat, dass der Künstler immer der Schwächere ist, und das ist in der heutigen Zeit nicht mehr die Realität.

Insgesamt erscheint uns die Umsetzung der Richtlinie daher als missglückt, wir werden nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Johanna Jachs. – Bitte schön, Frau Kollegin.


19.11.21

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Frau Bundesminister, du hast es im Vorfeld schon ein paar Mal angesprochen: Die Novelle des Urheberrechtes ist anscheinend die umfangreichste seit 1936, seit es dieses Gesetz gibt. Jetzt bin ich einfach einmal so frech und unterstelle dem Gesetzgeber, den damali­gen Gesetzgebern, also unseren Vorgängern, dass sie sich vielleicht nicht vorstellen konnten, dass jetzt, 85 Jahre später, Menschen zu Hause in ihren Wohnzimmern Musik produzieren, eigene Radiosendungen, also Podcasts, zu Hause produzieren oder auch Videofilmer werden und die eigenen Filme dann auf Youtube, Tiktok, Instagram und Co hochladen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, von Ihnen hat bestimmt auch schon jeder einmal ein Meme, also ein lustiges Bild, weitergeschickt oder selbst ein Video mit Hintergrundmusik produziert. Sie sehen also, es ist kaum mehr möglich, sich in den sozialen Netzwerken zu bewegen, ohne mit dem geistigen Eigentum anderer in Berührung zu kommen.

Wenn wir jetzt noch MusikerInnen, SchriftstellerInnen, Maler, Künstlerinnen und Künst­ler, Fotografen hinzunehmen, dann sehen Sie, in welchem Spannungsfeld wir uns hier bewegen, und das nur auf der Seite der Urheberinnen und Urheber. Es kommen dann auch noch die dazu, die das geistige Eigentum verwerten wollen, und zusätzlich auch noch die, die es nutzen wollen – und am besten so günstig wie möglich.

Ich denke, das zeigt ganz eindeutig, dass es da drei Ebenen gibt, drei Interessenlagen, die unterschiedlicher nicht sein könnten, die aber alle mit dieser Novelle bedient werden müssen. Deswegen auch wirklich meine Hochachtung und mein Respekt an alle, die in diese Verhandlungen eingebunden waren. Diese waren sicher nicht einfach, das haben wir auch jetzt in der Debatte gehört, und darum Danke, dass das geglückt ist, dass dieses Gesetz nun zustande kommt, denn es ist ein guter Kompromiss.

Vielleicht kann ich auch noch kurz erläutern, warum es wirklich ein guter Kompromiss ist: weil eben drei Seiten eingebunden wurden. Liebe Kollegin Kucharowits, vielleicht sollten wir das Gesetz eventuell auch in UrheberInnenwerknützungsgesetz umbenen­nen. Vielleicht wird es dann auch für dich klar, dass eben mehrere Seiten in dieser Novelle berücksichtigt werden mussten. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Ruf bei der SPÖ: ... Konzerne ...!) Ich möchte es nur kurz hervorheben.

Wir verankern den Grundsatz der fairen und gerechten Entlohnung für die Künstlerinnen und Künstler im Gesetz. (Abg. Kucharowits: Nein!) Es kommt auch der Bestsellerpara­graf hinein. Wir verankern die Plattformenhaftung für Plattformen wie Youtube und Co, und wir ermöglichen es trotzdem, dass Nutzerinnen und Nutzer weiterhin unbürokratisch damit arbeiten können, es nutzen können, damit wir auch da das kreative Potenzial nicht einengen und nicht beschneiden.

 


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