man bisher für den Einbau einer Steckdose, zum Beispiel in der Tiefgarage, die Zustimmung aller Miteigentümerinnen oder Miteigentümer einholen, gilt ab sofort das Right to plug. Right to plug heißt in diesem Sinne: Man muss die Miteigentümer über die beabsichtigte bauliche Maßnahme verständigen; schweigen diese, gilt das als Zustimmung. Diese einfache Art der Zustimmung gilt nicht nur für E-Ladestationen – Fotovoltaikanlagen habe ich schon erwähnt –, sondern, auch ganz wichtig, für Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit, aber auch für Beschattungsvorrichtungen im Hitzesommer.
Das Zweite, und das freut mich besonders: Wir führen eine moderate Mindestrücklage ein, die in wenigen Jahren – das traue ich mich schon zu sagen – für einen Sanierungsschub sorgen wird. Wir konnten nämlich in der Vergangenheit beobachten, dass in vielen Mehrparteienhäusern die Sanierung daran scheiterte, dass die Rücklagenkonten nicht genügend gefüllt waren. Diese schlecht gefüllten Rücklagenkonten führen bei der Abstimmung über Sanierungen dann ganz oft dazu, dass einzelne Bewohnerinnen und Bewohner sagen: Das ist mir diese Ausgabe einfach nicht wert. Und ja, auch im Eigentum gibt es viele Personen, die sich mehrere Tausend Euro nicht einfach so leisten können.
Was heißt das? – Ganz sicher nicht, dass das Wohnen teurer wird, ganz im Gegenteil. Die Ansparung erfolgt mit einer moderaten Rücklage – 90 Cent – viel gleichbleibender über mehrere Jahre. Das jetzige System, wie es halt ganz oft ist, dass man mit niedrigen oder gar keinen Rücklagen anfängt und diese dann nach 20 Jahren extrem ansteigen, hat sich nämlich nicht bewährt. Was wollen wir? – Wir wolle böse Kostenüberraschungen in der Zukunft vermeiden. Ich traue mich auch zu versprechen: Unsere Häuser werden mit der verpflichtenden Mindestrücklage ein gutes Stück klimafitter werden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)
Der dritte größere Teil dieser Novelle betrifft die Abstimmungen in der Eigentümergemeinschaft. Diese werden deutlich erleichtert: Die Beschlussfassungen in Eigentümergemeinschaften fokussieren sich in Zukunft mehr auf diejenigen Miteigentümerinnen und Miteigentümer, die sich aktiv an der Willensbildung beteiligen. Zusätzlich gibt es noch Verbesserungen bei der Zustellung, und Eigentümerversammlungen können auch online abgehalten werden.
Insgesamt, denke ich, ist uns da ein sehr, sehr gutes Paket gelungen. Ich möchte mich auch recht herzlich bei der Justizministerin sowie insbesondere bei Kollegen Hans Singer für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken.
Zum Schluss noch: Wo gehobelt wird, fallen auch Späne, deshalb muss ich noch einen Abänderungsantrag einbringen, nämlich der Abgeordneten Johann Singer, Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über die Regierungsvorlage (1174 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird (WEG-Novelle 2022 – WEG-Nov 2022) (1286 d.B.) (TOP 39).
Der Antrag ist bereits vor mehreren Stunden verteilt worden. Im Grunde genommen geht es darum, dass die Neufestsetzung der Nutzwerte so erfolgt, wie wir das immer schon vorgehabt haben. In der Fassung der Regierungsvorlage fehlen nämlich Vorgaben beziehungsweise Kriterien, wie die neue Festsetzung erfolgen soll. Das holen wir mit diesem Abänderungsantrag nach, und wir freuen uns selbstverständlich über Ihre Zustimmung.
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Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
20.17
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
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