wenig weit, weil die legistischen Probleme der letzten Jahrzehnte nicht angegangen wurden.
So sollten etwa die Kontroll- und Einsichtsrechte der Wohnungseigentümer*innen in Bezug auf die Hausverwaltungen gestärkt und verbessert werden.
Die im Gesetz enthaltene Einführung einer Mindestrücklage ist in dieser starren Form nicht zielführend und schafft bei den sogenannten Mischanlagen (WEG/WGG) zusätzliche Probleme. Die Rücklage im WEG sollte daher nicht starr, mit Blick auf abstrakte Klimaschutzmaßnahmen, eingehoben werden und in einem Umfeld derzeit rasant steigender Inflationsraten auf zinsfreien (bestenfalls) oder mit Minuszinsen (schlechtestensfalls) belegten Girokonto verwahrt werden. Sinnvoller wäre es, einen modernen Ansatz des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) in Bezug auf die Festsetzung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages (EVB) zu wählen, der bei niedrigem Ausgangsniveau einen Anstieg in Relation und damit im Verhältnis zum tatsächlichen Erhaltungsaufwand vorsieht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat baldigst eine Regierungsvorlage zum WEG vorzulegen, die insbesondere folgende Maßnahmen vorsieht:
· Die Rücklage ist in Analogie zum WGG nur mit dem Alter des Bauwerks ansteigend festzusetzen, abzüglich des im EVB enthaltenen Anteils für Instandsetzungen des Wohnungsinneren.
· Die Transparenz der Arbeit der Hausverwaltungen ist zu erhöhen. Die Kontrollrechte der Wohnungseigentümer*innen gegenüber den Hausverwaltungen sind erheblich zu stärken. Wohnungseigentümer*innen sollen nicht mit Kosten belastet werden dürfen, die den Grundsätzen einer vernünftigen Wirtschaftsführung widersprechen.
· Vor der Vorlage eines Gesetzestextes ist durch Folgenabschätzung sicherzustellen, dass es im Zuge der Reform jedenfalls zu einer Verringerung der Wohnkosten kommt.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Mag.a Nina Tomaselli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Nach fast 20 Jahren haben wir mit der vorliegenden Gesetzesänderung die erste große Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes zustande gebracht. Unser Fokus bei dieser Novelle liegt ganz klar darauf: Unsere Häuser müssen klimafit werden. Mithilfe dieses neuen Regelwerkes werden wir einen weiteren großen Schritt in diese Richtung schaffen. (Beifall bei den Grünen.)
Die einzelnen Maßnahmen im Detail: Erstens – ganz wichtig – gibt es jetzt ein Right to plug anstatt eines komplizierten Zettelwerks. Ab sofort wird nämlich der Einbau von E-Ladestationen oder auch der Bau von Fotovoltaikanlagen deutlich einfacher. Musste
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