Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 240

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mindestens 90 Cent pro Quadratmeter vor. Warum die ÖVP immer sagt, dass Eigen­tumswohnungen ein guter Schutz vor Altersarmut seien, kann ich vor diesem Hinter­grund eigentlich nicht verstehen.

Auch für E-Autos ändert sich de facto nichts. Sie können eine Langsamladestation be­treiben, aber das können Sie nach der bestehenden Rechtslage schon bisher. Neu ist nur, dass Sie diese nach fünf Jahren wieder abreißen müssen, falls die übrigen Woh­nungseigentümer eine Gemeinschaftsanlage haben wollen.

Aus diesen Gründen hätten wir als SPÖ uns gewünscht, dass Wohnen im Eigentum billiger wird. Anstatt höherer Kosten hätten wir lieber mehr Kontrollrechte der Wohnungs­eigentümer gegenüber der Hausverwaltung gehabt.

Wir als SPÖ lehnen diesen Entwurf ab, und ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „weitere No­vellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat baldigst eine Regierungsvorlage zum WEG vorzulegen, die insbeson­dere folgende Maßnahmen vorsieht:

- Die Rücklage ist in Analogie zum WGG nur mit dem Alter des Bauwerks ansteigend festzusetzen, abzüglich des im EVB enthaltenen Anteils für Instandsetzungen des Woh­nungsinneren.

- Die Transparenz der Arbeit der Hausverwaltungen ist zu erhöhen. Die Kontrollrechte der Wohnungseigentümer*innen gegenüber den Hausverwaltungen sind erheblich zu stärken. Wohnungseigentümer*innen sollen nicht mit Kosten belastet werden dürfen, die den Grundsätzen einer vernünftigen Wirtschaftsführung widersprechen.

- Vor der Vorlage eines Gesetzestextes ist durch Folgenabschätzung sicherzustellen, dass es im Zuge der Reform jedenfalls zu einer Verringerung der Wohnkosten kommt.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abg. Mag. Ruth Becher,

Genossinnen und Genossen

betreffend weitere Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)

eingebracht am 16. Dezember 2021 im Zuge der Debatte zu TOP 39, Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über die Regierungsvorlage (1174/A) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Wohnungseigentumsgesetz 2020 geändert wird (WEG-No­velle 2022; 1286 d. B.)

Die vorliegende Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beinhaltet zwar einen Paradigmenwechsel hinsichtlich der Willensbildung bei den gesetzlich festgelegten öko­logischen Maßnahmen. Aus der Sicht der Antragstellerin geht die Novelle allerdings zu


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