Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 246

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nötig, sondern es ist erforderlich, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft von der geplanten Änderung mit der Möglichkeit des Widerspruchs verständigt wird. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass zusätzliche Kosten, sollte es durch die angesprochene Maßnahme für die Wohnungseigentümergemeinschaft zu solchen kommen, natürlich vom Errichter selbst zu tragen sind.

Wichtig ist auch die Erleichterung der Willensbildung – bereits von Kollegin Tomaselli angesprochen –: Neben der Mehrheit der Miteigentumsanteile, also der bisherigen Re­gelung, besteht künftig die Möglichkeit, auf eine qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen abzustellen. Wir sehen diese neue Regelung auch im Hinblick auf Verbesse­rungsmaßnahmen als wichtig an.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Festsetzung der Mindestdotierung der Rücklagen. Ziel ist es, künftig Investitionen in die Erhaltung und Verbesserung der Liegenschaft finanziell zu erleichtern. Warum? – Weil solche Investitionen mit angesparten Mitteln leichter zu realisieren sind, als wenn es zu akuten Zusatzbelastungen kommt. Die Mindestgrenze wird übrigens – das ist auch schon angesprochen worden – mit 90 Cent pro Quadratme­ter Nutzfläche festgelegt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Eigentum ist uns wichtig. Wichtig ist mir daher auch die Feststellung, dass bei allen Novellierungspunkten die Wahrung berechtigter Minderheitsinteressen eine wichtige Rolle spielt. Und natürlich tragen diese Maßnahmen zum Klimaschutz bei; diesen, sehr geehrte Frau Kollegin Becher, wollen doch wir alle in diesem Haus. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich freue mich über das Zustandekommen dieser Novelle, bedanke mich bei allen, die daran beteiligt waren, insbesondere bei Frau Kollegin Tomaselli, und bitte Sie, sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen, um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.24.17

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Das Wohnungseigentumsrecht ist eine Rechtsmaterie, die viele, viele Menschen betrifft. Es gibt mehrere Hunderttausend Eigentumswohnungen in Österreich, teilweise werden sie selbst bewohnt, teilweise als Mietwohnungen genutzt, und wenn wir da Änderungen vor­nehmen, muss uns bewusst sein, dass wir in das Recht einer ganz großen davon be­troffenen Bevölkerungsgruppe eingreifen. In diesem Zusammenhang will ich auch die Rechtsanwendung nicht unerwähnt lassen, nämlich einerseits die Gerichte, die das Wohnungseigentumsgesetz judizieren müssen, und andererseits all die rechtsberaten­den Berufe.

Da kommt schon mein erster Einwand: Wir verstehen die Intention der Regierungsvor­lage, es ist unbestritten und wichtig, dass wir die wohnungseigentumsrechtlichen Mög­lichkeiten im Sinne des Klimaschutzes erweitern. Andererseits ist aber auch unbestritten, dass das Wohnungseigentumsgesetz, das zuletzt als Neukodifikation im Jahr 2002 er­lassen worden ist, jetzt schon eine ziemlich große Baustelle ist und eigentlich einer großen Reform bedarf. Jede dieser Reformen zieht natürlich viele Konsequenzen nach sich: Die Rechtsprechung muss sich darauf einstellen, es müssen neue Kommentare verfasst werden, es müssen neue Gesetzbücher gedruckt werden – das alles ist ein Riesenaufwand.

Da möchte ich schon die Frage in den Raum stellen, warum man es nicht doch gewagt hat, eine größere Reform anzugehen, die eigentlich überfällig ist. Das, was jetzt in dieser


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