Regierungsvorlage geregelt wird, ist wie gesagt zum Teil zu begrüßen, nämlich betreffend die Klimaschutzmaßnahmen. Allerdings gäbe es auch da einige Regelungen, von denen wir glauben – vor allem diese Sache mit den Ladestationen –, dass sie nicht ganz praxisgerecht sind – etwa auf Langsamladen abzustellen –, weil man ja weiß, dass die technische Entwicklung da sehr schnell vonstattengeht. Diesbezüglich wäre es schon zweckmäßig, eine dynamischere Regelung vorzusehen, um mit dem Fortschritt mithalten zu können.
Was wir auch kritisch sehen, ist die jetzt im Gesetz festgeschriebene Mindestrücklage von 90 Cent. Das wird unseres Erachtens der Verschiedenheit der Wohnungseigentumsobjekte nicht gerecht. Wie schon erwähnt geht es um den unterschiedlichen Erhaltungszustand, insbesondere auch um den unterschiedlichen Klimaschutzzustand, es geht aber auch um die technische Ausstattung. Der Erhaltungsaufwand ist größer, wenn ein Aufzug drinnen ist, wenn andere technische Einrichtungen oder Gemeinschaftseinrichtungen drinnen sind. Da mit einem Wert von 90 Cent drüberzufahren, halten wir für nicht sachgerecht, und das wird auch in der Praxis Probleme bringen.
Wir wünschen uns also, dass es in weiterer Folge doch zu einer großen Reform des Wohnungseigentumsrechtes kommt. Wir sind gerne bereit, an dieser mitzuwirken, und wir werden dieser dann auch zustimmen. Diesem Stückwerk stimmen wir jetzt nicht zu. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
20.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Dr.in Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Der Klimawandel muss mit allen Mitteln und auf allen Ebenen bekämpft werden und wir müssen hier dringend gegensteuern. Und ja, ein wesentlicher Faktor ist natürlich der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Da ist der Verkehr ein ganz wichtiger Faktor und somit ist auch der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen hin zu Elektromobilität eine wichtige Säule.
Der Umstieg auf Elektrofahrzeuge setzt aber voraus, dass es eine ausreichende Infrastruktur gibt. Die Möglichkeit und die Erleichterung, diese Infrastruktur zu schaffen, setzen wir jetzt mit dieser Novelle um, das sogenannte Right to plug wird mit dieser Novelle endlich verwirklicht. Wir wollen nämlich eine zukunftsfitte Ladeinfrastruktur haben, damit auch die letzten Hürden genommen sind, wenn es um den Umstieg auf Elektromobilität geht.
Zum einen geht es um die Errichtung von Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge in Wohnungseigentumsgebäuden – ja, das wird erleichtert –, und zum anderen geht es darum, dass ganz allgemein die wohnungseigentumsrechtlichen Voraussetzungen für klimarelevante Verbesserungen von Gebäuden optimiert werden sollen, denn ja, wir brauchen auch klimafitte Gebäude. Außerdem setzt diese Novelle auch die langjährige Forderung um, dass wir im Eigentumsrecht endlich die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft erleichtern.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nach bisherigem Recht kann ein Wohnungseigentümer mit Zustimmung anderer Wohnungseigentümer Änderungen an seiner Wohnung oder an seinem Abstellplatz vornehmen, eben zum Beispiel diese Ladestationen installieren. In der Praxis ist es aber äußerst schwierig, diese Zustimmung zu bekommen, weil etwa die Adressen nicht ausfindig gemacht werden können oder gar nicht bekannt sind oder die Wohnungseigentümer schlicht und ergreifend nicht reagieren. Und diese Hürden haben wir beseitigt.
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