Es wird jetzt klar geregelt, dass der Verwalter oder die Verwalterin die Kontaktdaten der anderen Wohnungseigentümer für diesen Zweck herausgeben muss. Wenn ein Wohnungseigentümer um Zustimmung zur Installation einer Ladestation bittet, dann gilt es in Zukunft als Zustimmung, wenn dieser Maßnahme nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich widersprochen wird. Wir haben hier eine sogenannte Zustimmungsfiktion geregelt. (Beifall des Abg. Hörl.) Das betrifft aber nicht nur Ladestationen, sondern das betrifft auch viele andere Maßnahmen, wie eben Solaranlagen, Beschattungsanlagen, aber auch Barrierefreiheit. Ich glaube, dass wir mit dieser Zustimmungsfiktion im Wohnungseigentumsrecht einen Schritt in die richtige Richtung gehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Darüber hinaus sollen Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft generell erleichtert werden. Wie machen wir das? – Bisher war es so, dass bei jedem Beschluss immer die Hälfte aller Wohnungseigentümer Voraussetzung war. Das ändern wir jetzt. Jetzt kommt es nämlich auf eine qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen an. Es gibt da flankierende Maßnahmen. In der Begutachtung hat es immer wieder geheißen, es kann zu Missbrauch von einer ganz kleinen aktiven Miteigentumsanteilsgruppe kommen. – Nein, das kann es eben nicht, denn wir haben flankierende Maßnahmen. Es ist zum einen eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, und zum anderen muss ein Drittel aller Miteigentumsanteile Beschlüsse mittragen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass wir mit dieser Neuerung einen ganz wichtigen Schritt in Richtung eines emissionsfreien Verkehrs gehen und gemeinsam ein klimafittes Wohnen umsetzen. Ich möchte mich auch ganz herzlich bei der Klimaschutzministerin bedanken, mit der ich in diesem Zusammenhang diese Schritte erarbeitet habe, und natürlich auch beim Koalitionspartner. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Michaela Steinacker. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher vor den Bildschirmen! Ja, es ist eine Novelle, die wir lange vorbereitet haben, auf die wir gewartet haben, die wichtig ist.
Sie ist für uns als ÖVP wichtig, weil wir der Meinung sind und dafür kämpfen, dass wir das Eigentum stärken und dass Menschen im Eigentum leben können – und dazu gehört ein klares, modernes und verständliches Wohnungseigentumsgesetz. Modern wird es durch viele Maßnahmen, die wir diesmal regeln, nämlich einerseits durch die erleichterten Beschlusserfordernisse und die Möglichkeit, dass blockierende Wohnungseigentümer Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen zur Verbesserung im Haus eben nicht mehr aufhalten können. Es wird besser, weil sie durch Desinteresse oder Nichtbeachtung einfach nicht Entscheidungen blockieren können.
Kollegin Becher, ich sage es bei fast jeder Rede zum Wohnrecht oder zum Wohnungseigentumsgesetz: Ich schätze Ihr Know-how, Ihr Wissen. Ich verstehe aber Ihre heutige Rede überhaupt nicht. Sie ist meiner Meinung nach schlichtweg eine Themenverfehlung, denn über das Wohnungseigentumsgesetz und auch über die guten Regelungen, die wir treffen, hast du leider überhaupt nicht gesprochen. Ich verstehe auch nicht, dass die SPÖ und die NEOS bei diesen Maßnahmen nicht mitgehen können. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte es dir aber auch erklären: Zum Beispiel hast du betreffend die Erleichterungen für den Einbau der Ladestationen gesagt: Was soll das? – Na, es ist absolut
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