Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG und das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds geändert werden sowie über den Antrag 2010/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz geändert wird (1241 d.B.) (TOP 42)
Kunst und Kultur leiden besonders unter der Pandemie. Der im November 2021 ausgerufene Lockdown brachte einmal mehr große Belastungen mit sich. Besonders betroffen war auch der Buchhandel, der einen wesentlichen Anteil seines Umsatzes um die Weihnachtszeit erwirtschaftet. Leider greifen jedoch in dieser für die Vermittlung von Literatur so wichtigen Branche viele allgemeine Hilfen nicht. Buchhändler*innen befinden sich in einer besonderen Zwickmühle: Einerseits kämpfen sie mit voller Energie und Einsatz gegen Online-Branchenriesen und konnten damit erreichen, dass die Umsatzentwicklung im Buchhandel von ca. minus 15% (1-10/21) gegenüber 1-10/19 vielleicht weniger schlimm ausgefallen ist als in anderen Bereichen. Andererseits erfordert der Versandhandel einen höheren Personaleinsatz. Das bedeutet: Weniger Umsatz, aber gleicher Personalaufwand. Erschwerend kommt die spürbare finanzielle Belastung durch die vom Online-Marktführer vorgegeben versandkostenfreie Lieferung dazu.
Im letzten Jahr konnte die schwierige Situation durch Hilfsmaßnahmen und hier vor allem durch den Umsatzersatz und die reduzierte Mehrwertsteuer abgefedert werden. Im Lockdown November/Dezember 2021 fehlten diese Maßnahmen zum Teil. Andere Hilfsmaßnahmen wiederum haben sich für den Buchhandel als wenig wirksam erwiesen. Kurzarbeit kann aufgrund der personalintensiven Versandtätigkeit nicht genutzt werden, wodurch auch der notwendige Umsatzverlust nicht vorliegt. Buchhändler*innen müssen so knapp kalkulieren, dass ein Umsatzrückgang von 30 oder 40 Prozent oftmals das Ende der Buchhandlung bedeutet.
Was es daher bräuchte, wäre ein auf die Bedingungen des Buchhandels abgestimmter Umsatzersatz, Ausfallbonus oder Fixkostenzuschuss mit geringerem Umsatzminus als Voraussetzung. Auch ein Verzicht auf gestundete Abgaben müsste zur Sicherung dieser wichtigen kulturellen Infrastruktur angedacht werden. Eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes wäre lebensnotwendig. Ohne angepasste Hilfsmaßnahmen wird der neuerliche Lockdown viele Buchhandlungen in eine schwere wirtschaftliche Schieflage bringen.
Eine weitere Branche, die bisher noch nicht in geeigneter Weise unterstützt wurde, sind Bühnen- und Musikverlage. Durch spezifische Eigenheiten der Branche braucht es auch hier speziell zugeschnittene Maßnahmen. Bühnen- und Musikverlage verlieren durch Lockdown und Schließungen von Kulturinstitutionen wichtige Einnahmen. Hinzu kommt, dass die an den Kartenverkäufen beteiligten Verlage sowie Autor*innen unter der zuletzt geübten Zurückhaltung des Publikums angesichts der Pandemie leiden. So haben Musikverlage seit Beginn der Spielzeit einen Umsatzverlust von rund 50 Prozent erlitten, und von 2020 bis 2022 beträgt der Umsatzrückgang ohne Urheberanteile für die österreichischen Bühnen- und Musikverlage 28 Millionen Euro. Dennoch können viele der staatlichen Hilfsmaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden, weil Einnahmen aus dem Ausland oder durch Verwertungsgesellschaften erst mit deutlicher Verzögerung bei den Verlagen eintreffen. Deshalb sind die Umsatzverluste formal noch nicht sichtbar geworden, sondern werden erst 2022 und 2023 schlagend.
Die Arbeit von Bühnen- und Musikverlagen ist wichtig für den Fortbestand des Kulturlandes Österreich. Es muss daher für die Musik- und Bühnenverlage ebenfalls eigene Förderungsmöglichkeiten geben.
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