Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat geeignete und umfassende steuerliche und förderrechtliche Maßnahmen vorzulegen, um sowohl den Buchhandel als auch Bühnen- und Musikverlage in der Pandemie zu unterstützen, damit diese weiterhin ihre wichtigen Aufgaben für den Erhalt des Kulturlandes Österreich wahrnehmen können.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich kann mir vorstellen, dass Theater geschlossen werden – und als Kunst- und Kulturstätten erhalten bleiben; wenn Sie schon zitieren, dann machen Sie das richtig! –, weil ich natürlich nicht dafür bin, dass Kunst- und Kulturorte geschlossen werden. Man muss halt überlegen, was dort gemacht wird.
Ich bin wirklich glücklich, dass all die Fonds ins Jahr 2022 hinein verlängert und höher dotiert werden, der Künstler-Sozialversicherungsfonds bis auf 50 Millionen Euro für das ganze Jahr 2022, die Überbrückungsfinanzierung auch für 2022, bis auf 175 Millionen Euro, der NPO-Fonds – das betrifft nicht nur die Kunst- und Kultur, sondern auch den Sport und andere Vereine und Institutionen, die gemeinnützig sind – insgesamt auf 375 Millionen Euro für 2022.
Zur Gutscheinlösung: Das war nie eine Lösung, mit der wir hundertprozentig zufrieden waren, aber da geht es ähnlich wie beim Urheberrecht darum, immer auf beide Seiten zu schauen, und darum, dass die Betriebe, die Veranstalter, die die Gutscheine hergeben, nicht in Konkurs gehen.
Ja, es ist eine besondere Situation für Buchhandlungen. Das Problem liegt nur darin, dass es natürlich den großen Versandbuchhandlungen genauso zugutekommt, wenn wir zum Beispiel eine Mehrwertsteuersenkung, wie es sie ja gegeben hat, oder auch andere steuerliche Maßnahmen fortführen. Das wollen wir natürlich nicht. Wir wollen nicht, dass mit solchen Maßnahmen die Versandriesen gestützt werden. Man muss eine Lösung überlegen, die auf die Buchhandlungen in Österreich abgestellt ist, und das ist nicht sehr einfach, weil das natürlich immer eine EU-rechtliche Frage ist.
Ein zweiter Punkt: Ich bringe einen Abänderungsantrag ein, und zwar vor allen Dingen, weil es, wie Sie wissen, das Urteil betreffend die Mieten gegeben hat, dass Mieten während des Lockdowns nicht zu zahlen sind. Das heißt, wir müssen Vorkehrungen dafür treffen.
Ich bringe daher einen Abänderungsantrag ein, zum Antrag der Abgeordneten Großbauer, Mag. Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen (2122/A) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler, das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz und das Bundesgesetz
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