Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 257

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b. In Artikel 4 lautet Z 4 wie folgt:

„4. § 6 samt Überschrift lautet:

„Vollziehung und Inkrafttreten

§ 6. (1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, hinsichtlich § 1 Abs. 3 und § 5a Abs. 3 der Bundes­minister für Finanzen und hinsichtlich § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betraut.

(2) Dieses Bundesgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/202X tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.

(3) § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und 1a, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1, § 5a samt Überschrift und § 6 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 135/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

(4) § 1 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 4/2021 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

(5) § 3 Abs. 1 und Abs. 4, § 4 Abs. 2, § 5b samt Überschrift in der Fassung des Bundes­gesetzes BGBl. I Nr. XX/2021 treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“"

Begründung

Die aktuelle Judikatur des OGH zu § 1104 und § 1105 ABGB macht es erforderlich, eine praktikable Regelung zum Umgang mit Rückforderungen zu treffen, die sich mittelbar aus (nachträglich) nicht förderbaren Kosten für Bestandverhältnisse ergeben. Eine ge­naue Regelung ist den Förderungsrichtlinien vorbehalten. Zugleich wird eine Regelung geschaffen, dass eine Rückforderung von Bagatellbeträgen unterbleiben kann, um ein unwirtschaftliches Betreiben von Kleinstforderungen unterlassen zu können.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Ing. Mag. Volker Reifenberger, der mit Gepäck zum Rednerpult schrei­tet. – Bitte schön. (Der Redner stellt zwei weinrote Tragetaschen mit Henkeln aufs Red­nerpult.)


20.55.28

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Hohes Haus! Die Verlängerung der Coronahilfen für Künstler und gemeinnützige Rechtsträger ist aufgrund der katastro­phalen Coronapolitik unserer Bundesregierung unausweichlich und erhält auch bis auf eine einzige Ausnahme unsere Zustimmung. Nicht zustimmen können wir der Verlänge­rung der völlig verunglückten Gutscheinlösung, welche wir von Anfang an kritisiert haben.

In einem eigenen Antrag fordern wir die finanzielle Absicherung der Bundesmuseen und Bundestheater zur Abfederung der jüngsten Coronarestriktionen, die wir erlebt haben. Hiezu zitiere ich Katrin Vohland, ihres Zeichens Generaldirektorin des Naturhistorischen Museums und gleichzeitig Vorsitzende der Bundesmuseen-Direktorenkonferenz. Sie hat bereits im September gesagt: Die Bundesmuseen brauchen ein viertes staatliches Hilfs­paket, „Auf alle Fälle - und für alle“. Ein zweites Zitat von ihr: Angesichts des anhaltenden Besucherrückgangs reichten die bisherigen Hilfspakete nicht aus, sagte sie.

 


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