Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 100

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Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zu den Punkten 5 bis 9, über welche die De­batten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.


13.51.30

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister Mückstein! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle hier – und wahrscheinlich auch alle, die hier zusehen, weil sie es verfolgt haben – kennen den langen und be­schwerlichen Weg zum COVID-19-Impfpflichtgesetz, das dann im Jänner verabschiedet wurde. Heute sind wir nun hier und müssen dieses Gesetz auch schon wieder ändern. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)

Wer zusieht, kennt sich vielleicht nicht aus, denn irgendwie hat der Herr Bundeskanzler dazwischen ja auch schon angedeutet, dass die Impfpflicht vielleicht gar nicht so in Kraft treten wird. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Wir haben immer gefordert, eine Kommission einzusetzen, die sich mit diesem Thema beschäftigen soll, die die Lage einschätzt und uns beraten kann, wie wir weiter vorgehen sollen. Diese Kommission tagt jetzt aber zum ersten Mal ausgerechnet am internatio­nalen Frauentag, und das sehe ich als gestandene Frauenpolitikerin sehr, sehr kritisch, denn das wäre doch genauso gut am 7. oder am 9. März gegangen, Herr Bundesminis­ter! Immerhin jedoch gibt es die Kommission, weil wir sie angeregt haben, und diese Kommission ist wichtig.

Nichtsdestotrotz haben wir hier heute schon wieder Ergänzungen zu diesem COVID-19-Impfpflichtgesetz zu beschließen, weil einige Dinge verabsäumt wurden. Vielleicht wissen Sie es, die Sie auch in den Bundesländern Diskussionen führen und Verbündete beziehungsweise Kolleginnen und Kollegen haben, dass die Bundesländer ihre Online­plattformen quasi ohne bundesgesetzliche Grundlage aufbauen mussten. Diese Plattfor­men sind notwendig, weil dort die Ausnahmeatteste zur Befreiung von der Impfpflicht hochgeladen werden können; mit der heutigen Bestimmung ziehen wir jetzt nach.

Weiters wurde erkannt – auch das hatten wir mehrmals moniert –, dass Opfer bezie­hungsweise Zeugen und Zeuginnen von Gewalt von den Coronakontrollen im Rahmen der Amtshandlung ausgenommen werden sollten. Das wird mit der zu beschließenden Änderung repariert.

Neu geschaffen wird auch eine Regelung der Impfpflicht für Personen, die erstmals ei­nen Wohnsitz in Österreich begründen.

Nichtsdestotrotz, Herr Bundesminister – wir alle wissen es und können es auch in den Statistiken sehen –, brechen die Zahlen bei den Erstimpfungen ein. Es gibt zwar ein Impfpflichtgesetz, aber es gehen kaum Leute zur Erstimpfung, und ich meine, dass das dramatisch ist.

Das COVID-19-Impfpflichtgesetz ist ja überhaupt erst notwendig geworden und hat auch unsere Zustimmung gefunden, um uns – was jetzt zwei, fast drei Jahre lang nicht pas­siert ist – vorzubereiten und für den Herbst zu rüsten. Ich kann es nicht anders sagen, ohne polemisch zu sein, aber es ist schon ein bisschen verwirrend und chaotisch für die Leute, die sich zum Teil gar nicht mehr auskennen. Wir vermissen die Motivation der Bürgerinnen und Bürger; zu den Impfanreizen wird meine Kollegin dann noch sprechen.

Das erhöhte Quorum ist jetzt anscheinend wieder obsolet, es gibt also keine Bestim­mung, die eine Zweidrittelmehrheit braucht; wir hätten einer solchen sowieso nicht zuge­stimmt.

 


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