Was ich zum Schluss noch anführen möchte: Ich möchte noch zwei Dinge geraderücken, weil es vorhin geheißen hat, es passiere nichts, und wir haben das auch gestern schon öfter gehört. Ich muss das hier noch einmal zurechtrücken: Sowohl was Long Covid anbelangt, als auch was psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen anbelangt, ist in der Zwischenzeit sehr viel passiert.
Wenn wir über Long Covid reden, dann reden wir darüber, dass Österreich als eines der ersten Länder einen entsprechenden Diagnosepfad hat, dass wir mit den Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern eine erste Anlaufstelle für Long-Covid-Patientinnen und -Patienten haben. Dass die Geschichte natürlich schon durchaus komplexer und komplizierter ist als ein einfacher Schnupfen oder eine einfache Grippe, das wissen wir glaube ich in der Zwischenzeit. Wir haben aber auch dafür gesorgt, dass die Betroffenen selbst nicht nur bei der SPÖ, sondern auch im Ministerium, im Obersten Sanitätsrat, andocken können, um sich dort bei der entsprechenden Arbeitsgruppe einzubringen. – Ich habe es gestern schon erwähnt, es sollte aber heute nochmals erwähnt werden, weil ja immer so getan wird, als ob das alles nichts wäre.
Zum anderen Thema, die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen: Ich glaube, Kollegin Heinisch-Hosek hat die Pressekonferenz des Ministers gemeinsam mit Staatssekretärin Plakolm und Minister Polaschek letzte Woche versäumt, denn da ist es ganz genau darum gegangen, nämlich um ein eigenes Paket (Zwischenruf des Abg. Stöger) – Kollege Stöger, man hört dich hier heraußen leider eh nicht – für die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen durch Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Psychologinnen und Psychologen. Also wir tun da schon einiges. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu den beiden Abänderungsanträgen. Kollegin Heinisch-Hosek, ansonsten können wir uns auch nachher noch einmal darüber unterhalten, was wir in den letzten Wochen so alles auf den Weg gebracht haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.03
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen,
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2215/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Impfpflichtgesetz geändert wird (1351 d.B.) (TOP 5)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 1351 d. B. wird wie folgt geändert:
a) In der Z 1 wird im Inhaltsverzeichnis nach dem Eintrag zu § 3a folgender Eintrag eingefügt:
„3b. Ausnahmezertifikat“
b) In der Z 2 wird in der Novellierungsanordnung nach der Wortfolge „nach Abs. 1“ das Wort „wird“ eingefügt und entfällt in Abs. 2 die Wortfolge „das 18. Lebensjahr vollendet haben und“.
c) Die Z 4 und 5 erhalten die Ziffernbezeichnungen „5.“ und „9.“; die Z 6 bis 9 erhalten die Ziffernbezeichnungen „11.“ bis „14.“.
d) Nach Z 3 wird folgende Z 4 eingefügt:
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