Was auch interessant ist, wenn es stimmt – Herr Minister, vielleicht können Sie das heute klarstellen –: Wenn ich Ihre Abänderungsanträge richtig interpretiere, dann wollen Sie Antikörpertests jetzt wieder als Impfbefreiungsgrund gelten lassen. – Ich bitte um Aufklärung, Herr Minister, ob ich das richtig interpretiere. In Absatz 3, Punkt 5 steht das so drinnen – vielleicht können Sie das heute klarstellen. Ich würde es so interpretieren.
Es ist natürlich auch so, dass in diesem Impfpflichtgesetz weiters steht, dass man bei tätiger Reue keine Strafe zu zahlen braucht. Allein der Begriff ist schon ein Wahnsinn, aber gut, Sie wollen es ja unbedingt so durchziehen.
Der zweite Teil, das ist auch interessant: Sie wollten dann quasi diese Propagandamaschinerie noch einmal verstärken, am Leben erhalten – die berühmte Impflotterie ist gestorben, wenn wir uns alle noch erinnern; das war ja auch eine glorreiche Idee, die ist begraben –, und jetzt machen Sie quasi noch über die Gemeinden eine Gemeindepropagandageschichte, wo also Gemeinden, wenn sie eine hohe Impfquote haben, mehr oder weniger Sondergeld bekommen. Für die Zuseher noch einmal: Für die Propaganda, sprich für Inserate in den Medien, stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung, und dann können die Gemeinden noch über eine halbe Milliarde Euro an Zuschüssen lukrieren, wenn sie sich quasi brav verhalten und eine hohe Impfquote haben.
Nun kommen wir zur Impfquote: Diese definieren Sie in Ihren Gesetzesanträgen bereits „ab 5 Jahren“. Das heißt, da ist für jeden klar, Sie wollen offensichtlich diese Impfquote auch für das Kleinkindalter durchziehen, weil sonst nicht „ab 5 Jahren“ drinstehen würde. Auch das, Herr Minister, könnten Sie klarstellen, aber es ist relativ eindeutig geschrieben: Die Impfquote zählt ab fünf Jahren. – Wir lehnen diesen Zwang zur Kinderimpfung kategorisch ab, und da sind wir leider Gottes momentan noch die Einzigen hier im Parlament.
Was bei der Definition auch nicht klar ist: Wie definieren Sie die Impfquote? Ab dem zweiten Stich, dem dritten, dem vierten, dem fünften? – Das steht hier nicht drin. Das heißt, darauf können sich alle Österreicher einstellen: Offensichtlich wollen Sie die ganze Geschichte noch ins Unendliche weiterführen.
Herr Minister, Sie haben mir versprochen, Sie werden mir die Zahlen mitteilen – ich habe den Herrn Minister nämlich im Gesundheitsausschuss danach gefragt, da man doch einiges daraus herauslesen könnte –, wie viele Impfdosen für das Jahr 2022 für Österreich bestellt wurden. Der Herr Minister hat mir am Donnerstag gesagt, das kann er mir nicht sagen, er wird es mir schriftlich nachreichen. – Ich warte bis heute, Herr Minister, vielleicht haben Sie die Zahlen, damit die Bevölkerung weiß, wie viele Impfdosen nun eingekauft wurden, weil man dann auch abschätzen kann, wie stark Sie diesen Impfdruck mit diesem Impfpflichtgesetz noch fortsetzen wollen.
Ich bin auf diese Antworten sehr gespannt, Herr Minister, und ich sage es noch einmal: Wir wollen nicht nur, dass dieses Impfpflichtgesetz ausgesetzt wird, sondern wir wollen es zu Fall bringen, wir wollen es abschaffen.
Ich kann Sie nur noch einmal ersuchen, diese Spaltung, die Sie in der österreichischen Gesellschaft leider Gottes mit Gewalt durchgeführt haben und die für viele in diesem Land sehr, sehr belastend ist, endlich zu beenden und alle Österreicher wieder ohne Diskriminierung als Bürger zu akzeptieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.12
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Smolle. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Bitte gestatten Sie mir zu Anfang, dass auch ich Bezug auf die Ukraine nehme.
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