Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung, 24. Februar 2022 / Seite 147

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Kollegin Aubauer begrüßt. In den Jahren 2013 und 2014 hat die Enquete-Kommission „Würde am Ende Lebens“ getagt und eigentlich viele kluge Dinge beschlossen, die bis heute ihrer Umsetzung harren.

Wenn wir uns den vorliegenden Gesetzentwurf anschauen, dann ist dieser natürlich bes­ser als das, was bisher war. Das möchte ich jedenfalls anerkennen. Ich möchte aber ausführen, warum wir gegen diese Gesetzesvorlage stimmen: weil es da noch einen langen Weg zu gehen gilt.

Zuerst einmal ist eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen. Das heißt, wir müssen jedenfalls noch einmal zwei Jahre warten, bis das System in die Gänge kommt. Von einer Regelfinanzierung, wie sie im Regierungsprogramm steht, kann überhaupt keine Rede sein. Es wird ein gemeinsamer Fördertopf mit einer geplanten Drittelfinanzierung eingerichtet: Bund, Länder, Sozialversicherung. Es gibt für diesen Fördertopf aber keine Qualitätskriterien, es gibt keine Zielgrößen, keine Tarife, nach denen abgerechnet wird. Das wird alles erst im Nachgang erarbeitet, sodass wieder einmal eine leere Hülle da­steht.

Dann komme ich zu einem ganz entscheidenden Punkt, an dem auch das Positive die­ses Gesetzes noch scheitern könnte – das wird ja gerne verschwiegen. Wenn Sie die Stellungnahmen aus der Begutachtung gelesen haben, dann wissen Sie, dass die So­zialversicherung eine negative Stellungnahme eingereicht hat, verbunden mit einem ver­fassungsrechtlichen Gutachten, weil die Sozialversicherung der Ansicht ist, dass da ein Verfassungsbruch vorliegt, weil der Gesetzgeber zu Unrecht in die Finanzhoheit der So­zialversicherung eingreift, weil man es offensichtlich nicht für notwendig befunden hat, betreffend Drittelfinanzierung vielleicht auch mit der Sozialversicherung zu reden und sie vielleicht mit ins Boot zu holen. Das ist nämlich die Art, wie da Politik gemacht wird, und da unterscheiden sich die Grünen von den Schwarzen leider gar nicht.

Die Sozialversicherung bemängelt in ihrer Stellungnahme auch, dass die Zielsteuerung fehlt. Es gibt auch keine saubere Abgrenzung und in der Folge ist die Zusammenarbeit ungeklärt: Was macht die Hospiz- und Palliativversorgung im Krankenhausbereich, im Pflegebereich und was machen private Dienste? Das ist auch in jedem Bundesland anders organisiert. Die Abgrenzung, was in den Bereich Soziales fällt, was in den Be­reich Pflege und was in den Bereich Gesundheit, ist in jedem Bundesland anders gere­gelt. Wir haben keine einheitliche Logik zustande gebracht. Das wird in weiterer Folge sehr übersichtliche Berichte aus den Ländern zur Folge haben, sodass man dann gar nicht sagen kann, was eigentlich jedes Bundesland konkret mit dem Geld aus diesem gemeinsamen Topf finanziert hat.

Mehr Geld für Hospiz- und Palliativversorgung ist notwendig, aber dass man nach so vielen Jahren so ein schwaches Gesetz liefert, ist ein Armutszeugnis für das Ministerium. Damit das besser wird, bringe ich nachstehenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Finanzierung des Hospizausbaus“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die ein­heitliche Finanzierungsströme sowie nachvollziehbare Planungs-, Abrechnungs- und Umsetzungspläne für einen qualitätsvollen und langfristigen Ausbau der Hospiz- und


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