Wir hatten die Möglichkeit, ständig bei ihr zu sein. Die gesamte Verwandtschaft, alle Freunde und Freundinnen, die noch Abschied nehmen wollten, konnten dorthin kommen, wurden dort empfangen, wurden dort aufgenommen. Wir wurden unterstützt und wir konnten uns nur ihr und uns und unseren letzten gemeinsamen Tagen widmen. Wir mussten nicht besorgt sein, wie wir ihr helfen müssen, wie wir sie unterstützen müssen, denn das wurde uns alles abgenommen. Das alles haben die Pflegerinnen und Pfleger, die Ärztinnen und Ärzte übernommen.
Als es dann so weit war, dass meine Mama gestorben ist, wurde uns dort alle Zeit gegeben, die wir brauchten, damit wir von ihr Abschied nehmen konnten, damit wir alle noch bei ihr bleiben konnten, und es wurde uns jede Form der Unterstützung angeboten. Das war so wichtig für uns! Ich bin so dankbar für diese Unterstützung, die wir dort gehabt haben, und für diese Pflege, die meine Mama dort gehabt hat.
Was mir damals nicht klar war, war, welches Privileg es war, dass genau in dem Moment, zu dem Zeitpunkt, als wir, als meine Mama diesen Platz benötigt hat, er aufgrund eines Zufalles auch tatsächlich frei war und sie so vom Krankenhaus direkt auf diese Palliativstation verlegt werden konnte. Es war mir nicht klar, dass das nicht immer möglich ist. Ich beschäftige mich auch erst seit damals mit diesem Thema, aber seither – und es ist mittlerweile 13 Jahre her – beschäftige ich mich damit.
Ja, es ist richtig, dieses Gesetz ist ein Anfang, und zwar deshalb ein Anfang, weil es das ist, was wir als Bundesgesetzgeber machen können. Das ist es, was wir als Bundesgesetzgeber in der Hand haben, wie wir als Bundesgesetzgeber alleine diese Frage lösen können. Deshalb ist dieses Gesetz ein Anfang, und es ist ein sehr, sehr guter Anfang, denn mit diesem Gesetz werden wir in mehreren Ausbaustufen bis zum Jahr 2024 wirklich überall eine bestmöglich verfügbare Hospiz- und Palliativversorgung aufbauen, nicht nur im stationären Bereich, sondern vor allem – und das ist ganz besonders wichtig – auch im mobilen Bereich. Mobile Hospizteams, mobile Palliativdienste sind etwas, was es wirklich, wirklich dringend braucht. So kommt man auch in die Regionen, so kommt man von den Krankenhäusern weg, und so bringt man die Versorgung zu den Menschen. Das ist sehr, sehr wichtig.
In mehreren Ausbaustufen – mit 150 Millionen Euro pro Jahr bis zum Jahr 2024 – werden wir wirklich einen guten Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung bewerkstelligen. Diese Finanzierung wird zu je einem Drittel von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern gestemmt. Dazu ist es auch notwendig, dass sich diese abstimmen.
Aus diesem Grund möchte ich zu diesem Punkt einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Wöginger, Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1332 d.B.) einbringen. Er ist verteilt worden.
Er ist deshalb notwendig, weil noch einige formale Fehler zu berichtigen sind, und vor allem auch, weil die Regierungsvorlage vorsieht, dass diese Vereinbarung über die Aufteilung der Mittel zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern jeweils bis März erfolgt und auch der Bericht dann jeweils bis März jedes Jahres erfolgt. Das ist natürlich für das Jahr 2022 etwas knapp bemessen, deshalb ist für 2022 diese Frist auf September verlegt worden.
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Nun ganz kurz zu meinem Vorredner: Ja, es gibt diese Stellungnahme der Sozialversicherung. Natürlich muss sich die Sozialversicherung absichern, es ist aber natürlich alles gut überprüft worden. Es wird auch die Zielsteuerungsvereinbarungen in den Zielsteuerungsgruppen geben, damit wirklich vorgesorgt wird, dass diese Mittel, die wir in die
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