werden, ist eher unklar und es ist anzunehmen, dass die Abrechnung der verschiedenen Angebote zu unübersichtlichen Berichten und individuellen Gewichtungen in verschiedenen Bundesländern führen werden. Dem einzelnen Patienten wird damit aber einerseits nicht unbedingt geholfen sein, wenn es keine klaren Vorgaben für das Planungswesen und dessen Abstimmung mit Sozial-/ Pflegeangeboten sowie stationären Angeboten im RSG gibt.
Des Weiteren ist mit dem aktuellen Gesetzesvorschlag kein tatsächlicher Ausbau oder eine Verfügbarkeit der Zuschüsse garantiert, da die Bundesmittel nur im Falle der Bereitstellung durch alle Parteien (Träger der Sozialversicherungen und der Bundesländer) garantiert wird und diese beteiligten Parteien nicht unbedingt im Entstehungsprozess des Gesetzes involviert waren beziehungsweise dessen Verfassungsmäßigkeit stark anzweifeln. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass mit dem vorliegenden Entwurf ein tatsächlicher Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung erfolgen kann oder wird.
(1) https://www.vfgh.gv.at/medien/Toetung_auf_Verlangen_Mithilfe_am_Suizid.php
(2) https://goeg.at/sites/goeg.at/files/inline-files/HOS_PAL_Regelfinanzierung_Kurzfassung__bf.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die einheitliche Finanzierungsströme sowie nachvollziehbare Planungs-, Abrechnungs- und Umsetzungspläne für einen qualitätsvollen und langfristigen Ausbau der Hospiz- und Palliativangebote unter Berücksichtigung aller involvierten Parteien vorsieht und nicht auf kurzfristigen Verordnungsermächtigungen basiert."
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sirkka Prammer. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Es ist jetzt ungefähr 13 Jahre her, als bei meiner Mama festgestellt wurde, dass eine Behandlung an und für sich nicht mehr zu einer Heilung führen könne und dass es notwendig sein werde, sie noch so lange sehr, sehr gut zu pflegen, bis die Krankheit, an der sie litt, zu ihrem Tode führen würde.
Vor 13 Jahren war es so, dass uns damals im Krankenhaus die Ärztinnen und Ärzte empfohlen haben, doch zu versuchen, einen Platz auf einer Palliativstation zu finden. Das ist dann auch geschehen. Sie wurde dann auf dieser Palliativstation aufgenommen und dort sehr, sehr gut gepflegt und betreut. Sie hatte professionelle Pflege, sie hatte die allerallerbeste medizinische Versorgung, es wurde ständig nach ihr geschaut, sie wurde mit der besten Medikation versorgt. Die Ärztinnen und Ärzte dort haben wirklich dafür gesorgt, dass sie in diesen letzten Tagen, die ihr und uns noch gemeinsam geblieben sind, extrem gut aufgehoben war.
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