nicht, worin die komplexe Rechtslage besteht: Wenn der Oberösterreichische Seniorenbund nicht berechtigt ist, sich am Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu bedienen, dann darf er sich auch nicht daran bedienen. Daran ist überhaupt nichts komplex! (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.) Spätestens, Herr Vizekanzler, seit der Feststellung des Rechnungshofes, der gesagt hat: Natürlich ist der Seniorenbund eine Teilorganisation der ÖVP!, sollten Sie es ja auch wissen.
Es ist zugegebenermaßen schwierig, in diesem Sumpf der ÖVP noch den Überblick zu haben, sogar der Rechnungshof muss jetzt einen eigenen, einen dritten Wirtschaftsprüfer bestellen, weil niemand mehr in ihrem System der strukturellen Korruption einen Durchblick hat.
Wir können jetzt aber in einen kleinen Teil Licht hineinbringen, diesen kleinen Teil der strukturellen Korruption aufklären. Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „NPO-Fonds: Transparente Kontrolle der Auszahlungen und Rückforderungen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, rasch sämtliche Leistungen aus dem NPO-Fonds genau darauf zu überprüfen, ob entgegen § 5 Z1 der NPO-Fonds-Richtlinienverordnung Hilfszahlungen an politische Parteien erfolgt sind. Diese Überprüfung soll sich insbesondere auf Hilfszahlungen an bekannte Vorfeldorganisationen sämtlicher politischer Parteien in Österreich sowie die gesetzeskonforme Verwendung dieser konzentrieren.“
*****
Hören Sie auf, mit beiden Händen schamlos in die Taschen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu greifen (Abg. Lindinger: Hört ihr einmal auf, Vorverurteilungen zu treffen! Das habe ich zuerst schon gesagt!) und sich und die ÖVP zu bereichern! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
16.13
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, MMag. Katharina Werner, Bakk, Kolleginnen und Kollegen
betreffend NPO-Fonds: Transparente Kontrolle der Auszahlungen und Rückforderungen
eingebracht im Zuge der Debatte in der 160. Sitzung des Nationalrats über Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für April 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (III-648/1517 d.B.) – TOP 3
Der NPO Fonds
Durch die Beschlüsse des Nationalrats vom 29.5.2020 und des Bundesrats vom 4.6.2020 trat das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds (BGBL.I Nr. 49/2020) mit 18.6.2020 in Kraft. Ziel des Unterstützungsfonds ist es, durch die Covid-Pandemie entstandene Einnahmeausfälle zu mildern,
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite