Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung, 14. Juni 2022 / Seite 147

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nicht, worin die komplexe Rechtslage besteht: Wenn der Oberösterreichische Senioren­bund nicht berechtigt ist, sich am Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu bedie­nen, dann darf er sich auch nicht daran bedienen. Daran ist überhaupt nichts komplex! (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ.) Spätestens, Herr Vizekanzler, seit der Feststellung des Rechnungshofes, der gesagt hat: Natürlich ist der Seniorenbund eine Teilorganisa­tion der ÖVP!, sollten Sie es ja auch wissen.

Es ist zugegebenermaßen schwierig, in diesem Sumpf der ÖVP noch den Überblick zu haben, sogar der Rechnungshof muss jetzt einen eigenen, einen dritten Wirtschaftsprü­fer bestellen, weil niemand mehr in ihrem System der strukturellen Korruption einen Durchblick hat.

Wir können jetzt aber in einen kleinen Teil Licht hineinbringen, diesen kleinen Teil der strukturellen Korruption aufklären. Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsan­trag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „NPO-Fonds: Transparente Kontrolle der Auszahlungen und Rückforderungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, rasch sämtliche Leistungen aus dem NPO-Fonds genau darauf zu überprüfen, ob entgegen § 5 Z1 der NPO-Fonds-Richtlinienverordnung Hilfs­zahlungen an politische Parteien erfolgt sind. Diese Überprüfung soll sich insbesondere auf Hilfszahlungen an bekannte Vorfeldorganisationen sämtlicher politischer Parteien in Österreich sowie die gesetzeskonforme Verwendung dieser konzentrieren.“

*****

Hören Sie auf, mit beiden Händen schamlos in die Taschen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu greifen (Abg. Lindinger: Hört ihr einmal auf, Vorverurteilungen zu treffen! Das habe ich zuerst schon gesagt!) und sich und die ÖVP zu bereichern! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, MMag. Katharina Werner, Bakk, Kollegin­nen und Kollegen

betreffend NPO-Fonds: Transparente Kontrolle der Auszahlungen und Rückforderungen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 160. Sitzung des Nationalrats über Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds für April 2022, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öf­fentlichen Dienst und Sport (III-648/1517 d.B.) – TOP 3

Der NPO Fonds

Durch die Beschlüsse des Nationalrats vom 29.5.2020 und des Bundesrats vom 4.6.2020 trat das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds (BGBL.I Nr. 49/2020) mit 18.6.2020 in Kraft. Ziel des Unterstüt­zungsfonds ist es, durch die Covid-Pandemie entstandene Einnahmeausfälle zu mildern,


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