damit die begünstigten Organisationen weiter ihren satzungsmäßigen Tätigkeiten nachgehen können. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2021 wurde die Verlängerung des Fonds bis Ende März 2022 ermöglicht. Anträge für das 1. Quartal 2022 können ab Juni 2022 gestellt werden. Aus den vorliegenden Berichten ist zu entnehmen, dass aus dem erwähnten NPO-Unterstützungsfonds Gelder an gemeinnützige Organisationen aus allen gesellschaftlichen Bereichen, kirchliche Organisationen und freiwillige Feuerwehren gingen. Mit Stand 31.5.2022 wurden laut eigenen Angaben (npo.fonds.at) 51.570 Auszahlungen im Wert von insgesamt 744,3 Mio. Euro getätigt. Sport (29,9 %) sowie Kunst und Kultur (18,5 %) haben am meisten von diesem Instrument profitiert. Auf Platz 3 folgt bereits der Bereich "Sonstige" (14,1 %).
Diskussion um Auszahlungen an politische Vorfeldorganisationen durch parlamentarische Anfrage
Aufgrund einer NEOS-Anfragebeantwortung (10004/AB) wurde bekannt, dass Gelder aus dem NPO-Unterstützungsfonds an Vorfeldorganisationen politischer Parteien in Oberösterreich geflossen sind. Das BMKÖS gab dazu an:
· Oberösterreichischer Seniorenbund und Teilvereine: 1.915.194,14
· JVP - Junge Volkspartei und Teilvereine (Oberösterreich): 10.844,73
· SU - Schülerunion und Teilvereine (Oberösterreich): 8.866,92
· RFJ - Ring Freiheitlicher Jugend Österreich und Teilvereine (Oberösterreich): 1.595,36
· Österreichischer Bauernbund und Teilvereine (Oberösterreich): 1.996,78
· Österreichischer Wirtschaftsbund und Teilvereine (Oberösterreich): 2.176,84
"Das haben einige gemacht." (Ingrid Korosek, ÖVP-Landtagsabgeordnete und Präsidentin des österr. Seniorenbundes),
Diese Enthüllungen führten dazu, dass noch mehr solcher Auszahlungen an Teilorganisationen politischer Parteien bekannt wurden. So hat der Seniorenbund auch in Tirol (185.000 Euro) und Vorarlberg (24.000 Euro) Geld aus dem NPO-Fonds erhalten. Während manche der öffentlich Erwähnten sich einsichtig zeigten und eine Rückzahlung der Gelder veranlasst bzw. versprochen haben, zeigt sich v.a. der Seniorenbund wenig einsichtig. Einerseits wird gesagt, dass die gemeinnützigen Vereine nichts mit der Partei zu tun haben. Andererseits wird eingeräumt, dass es persönliche Überschneidungen gibt. Auffällig war auch die Stellungnahmen des ehemaligen Landeshauptmanns und Obmann des oberösterreichischen Seniorenbundes Joseph Pühringer, wonach mit den Geldern aus dem NPO-Fonds "fast ausschließlich Gehälter bezahlt" worden seien, zumal Personalkosten in den Richtlinien zum NPO-Fonds explizit nicht abgedeckt werden. Jedenfalls hält die Präsidentin des österreichischen Seniorenbundes fest: „Wir zahlen nichts zurück.“
"Wer bin ich überhaupt? Und wenn ja: Wie viele?" (Werner Kogler, Vizekanzler und Bundesminister)
Als für den NPO-Fonds zuständige Minister hat Vizekanzler Kogler zugesagt, genau zu überprüfen, ob die entsprechenden Richtlinien eingehalten wurden. In § 5 Z1 der NPO-Fonds-Richtlinienverordnung wird klar festgehalten, dass "politische Parteien gemäß § 2 Z 1 des Bundesgesetzes über die Finanzierung politischer Parteien" nicht förderfähig sind. Im Parteiengesetz 2012 wird eine politische Partei wie folgt definiert:
· § 1 Abs. 2: Eine politische Partei ist eine dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament, abzielt und deren Satzung beim Bundesministerium für Inneres hinterlegt ist.
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